Am 4. Juli 2008 unterschrieben die Gewerkschaften OGBL und LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Kommunalarbeiter der 18 Südgemeinden. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre und gilt bis zum 31. Dezember 2009. Die Verhandlungen, welche sich als langwierig und hartnäckig erwiesen, konnten nur durch geschicktes und kreatives Verhandeln unter der Federführung des OGBL abgeschlossen werden.
Nebst wesentlichen Veränderungen bei Laufbahnen, Gehalt und Urlaub, wurden wichtige Akzente bei den Mitbestimmungsmöglichkeiten des Personalausschusses im Arbeitsprozess gesetzt. Die neuen paritätischen Kommissionen erweisen sich als wichtige Instrumente für erweiterte Handlungsmöglichkeiten des Personalausschusses.
Die Sozialpartner stellen des Weiteren einvernehmlich fest, dass es Handlungsbedarf bei der Eingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser gibt. Wegen der angespannten ökonomischen Lage riskieren die Gemeinden ihrer Rolle als Garant einer vom Kollektiv getragenen sozialen Verantwortung nicht mehr gerecht zu werden.
Durch die Verwirklichung des Einheitsstatuts müssen in Zukunft sämtliche Kollektivverträge der Gemeindearbeiter und -angestellten vereinheitlicht werden. Der OGBL besitzt die nötigen Kompetenzen und Mittel zum Bündeln der Interessen aller Lohnempfänger.
Der OGBL, der seit jeher für ein gemeinsames Statut der Arbeiter und Angestellten eintritt, wird sich als führende Gewerkschaft dieser Herausforderung stellen.
Die Verbesserungen beinhalten unter anderen:
Mitgeteilt am 10. Juli 2008 vom Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL
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