Der OGBL äußert sich zurückhaltend zu der gefundenen Einigung.
Vorstandsmitglied Nico Clement: „Wir erkennen diese Regelung als kleines Dankeschön der Bürokratie an, der grenzüberschreitenden Arbeitsrealität wird sie aber nicht gerecht“. Der OGBL geht davon aus, dass nur einer sehr geringen Zahl der betroffenen Grenzgänger eine doppelte Steuererklärung erspart bleibt.
Die neue Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen sieht unter anderem vor, die sogenannte Bagatellgrenze der Grenzgängerbeschäftigung von bislang 4 Tagen auf 20 Tage pro Jahr heraufzusetzen.
Clement weiter: „Wie vom OGBL gefordert, sollen nach unserem Kenntnisstand bei der Berechnung die Krankheitstage ausgenommen werden. Der OGBL begrüßt diesen Teil der gefundenen Einigung, da hiermit eine einheitliche Regelung im Sinne der Grenzgänger gefunden worden ist. Leider sollen die Urlaubstage offensichtlich weiterhin besteuert werden.
Der OGBL zeigt sich enttäuscht darüber, dass es versäumt worden ist, eine weitergehende Einigung zu erzielen. Wesentliche Probleme bleiben unbeantwortet. Insbesondere die rückwirkende Besteuerungspraxis schadet den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es kann nicht sein, dass sie die Leidtragenden der überstürzten Änderung der Besteuerungspraxis sein sollen.
Mitgeteilt vom OGBL am 26. Mai 2011
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