Neue Kollektivverträge im Garagensektor

Am vergangenen Montag wurde von den beiden Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits und den beiden Patronatsverbänden ADAL und Fegarlux andererseits ein neuer Kollektivvertrag für die manuellen Arbeitnehmer (Ex-Arbeiter) im Garagensektor unterschrieben. Dieses Abkommen läuft über eine Dauer von 3 Jahren, das heißt vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013.

Gleichzeitig haben die Gewerkschaften und der Patronatsverband ADAL den Kollektivvertrag der administrativen Arbeitnehmer (Ex-Privatangestellten) der ADAL-Betriebe um 3 Jahre verlängert.

Diese Abkommen sehen u.a. die Einführung einer Gratifikation wie folgt vor:

für das Jahr 2011 beträgt die Gratifikation 250 €
für das Jahr 2012 beträgt die Gratifikation 275 €
für das Jahr 2013 beträgt die Gratifikation 300 €

Ab 2013: einheitlicher sektorieller Kollektivvertrag

Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit den Patronatsverbänden ist es den beiden Gewerkschaften außerdem gelungen, ein Abkommen zu unterschreiben, das vorsieht, dass ab 2013 ein einheitlicher sektorieller Kollektivvertrag im Garagensektor eingeführt wird, der das gesamte Personal des Sektors einbezieht, das administrative Personal der FEGARLUX-Betriebe inbegriffen.

Die beiden Parteien verpflichten sich bis zum Ende des Jahres einen neuen Kollektivvertrag auszuarbeiten und dann die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu beantragen. Zu diesem Zweck setzen die Parteien eine paritätisch besetzte Kommission ein.

Ab dem Jahr 2013 wird obige Gratifikation an alle Arbeitnehmer im Garagensektor ausgezahlt, das heißt auch an die Arbeitnehmer, die vorher nicht in den Genuss des Kollektivvertrags kamen.

Mitgeteilt von OGBL und LCGB
am 26. September 2011

Kontakt:
OGBL: Roby Wolff, Tel.: 540545-264
LCGB: Jean-Paul Fischer, Tel: 499424-241