Durch die Einführung des Einheitsstatuts brachte Minister Krecké einen Gesetzesentwurf auf den Instanzenweg, der die „Entreprise des P&T“ (EPT) an die neue Gesetzeslage des Einheitsstatuts anpassen soll. Mit Erstaunen muss das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL feststellen, dass ganz nebenbei der Begriff „Kollektivvertrag der Staatsarbeiter“ dem Begriff „Arbeitsgesetz“ weichen muss und somit der Staatsarbeiterkollektivvertrag bei der EPT abgeschafft wäre.
Daraufhin verschaffte sich das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL Klarheit bei einem Treffen mit der Postdirektion. Diese wies auf die spezielle Situation bei der Briefpost hin: Eine Ausnahmeregelung ermöglichte es der Post sehr spezifische Posten mit Spezialisten unter dem früheren Statut des „Privatbeamten“ zu besetzen.
Seit der Einführung des Einheitsstatuts am 1. Januar 2009 ist die Unterscheidung zwischen „Staatsarbeiter“ und „Privatbeamte“ abgeschafft. Der bestehende Staatsarbeiterkollektivvertrag regelt allerdings nur die Belange der ehemaligen Staatsarbeiter. Um neue Einstellungen und die Regelung aller Arbeitsverhältnisse bei der Post zu ermöglichen, bedürfe es eines neuen einheitlichen Kollektivvertrags.
Stutzig machte den OGBL aber folgende Aussage in der Begründung zum Gesetzesentwurf: Die Abschaffung des Staatsarbeiterkollektivvertrags soll der EPT ermöglichen, sich der geplanten Liberalisierung und Konkurrenz im Postsektor anpassen zu können. Der EPT soll auf diesem Weg Chancengleichheit gegenüber ihren Konkurrenten durch eine gesteigerte Flexibilität in der Personal- und Tarifpolitik zugesichert werden.
Das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL ist natürlich zu Diskussionen bereit, lehnt es aber vehement ab, die in vielen Jahren verhandelten Errungenschaften auf dem Altar der Liberalisierung zu opfern. Der OGBL fordert einen sektoriellen Kollektivvertrag, der gleiche Regeln für die Lohn- und Arbeitsbedingungen aller im Postsektor tätigen Arbeitnehmer festsetzt. Der bestehende Staatsarbeiterkollektivvertrag darf nicht abgeschafft werden! Es können durchaus Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Kollektivvertrags verhandelt werden. Die bessere Wettbewerbsfähigkeit werde durch strukturelle Vorteile, Innovation und Know-How entschieden.
Um sich völlige Klarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, hat das Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL eine Unterredung beim zuständigen Minister Jeannot Krecké beantragt.
Mitgeteilt vom Syndikat Öffentliche Dienste des OGBL am 19. Februar 2009
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