Der OGBL hat das erste Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Studienbeihilfen für nicht in Luxemburg lebende Studierende vom 11. Januar 2012 zur Kenntnis genommen.
Das Gericht hat beschlossen den europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Frage zu klären, ob die bildungs- und budgetpolitischen Einschätzungen der Luxemburger Regierung dazu geeignet sind, eine Ungleichbehandlung der Grenzgänger in der Frage der Studienbeihilfen zu rechtfertigen. Gleichzeitig hat das Gericht alle vom OGBL vorgebrachten Rechtsmittel vorbehalten und damit auch seine Auffassung, dass es sich bei den Studienbeihilfen um eine Sozialleistung handelt, welche ohne Vorbedingung jedem in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer oder dessen Kind zusteht.
Das Urteil ist unserer Ansicht nach in Teilen enttäuschend. Der OGBL wird weiterhin die Interessen der betroffenen Familien mit allen juristischen Mitteln verteidigen, sei es vor den nationalen Gerichten oder vor dem europäischen Gerichtshof.
Mitgeteilt vom OGBL am 16 Januar 2012
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