Zum 1. Januar 2014 sind gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland Änderungen bei der Besteuerung der Renten in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang ist eine Reihe von Problemen aufgetreten, die in vielen Fällen eine zu hohe Besteuerung zur Folge hatten.
Der Quellensteuerabzug vieler Rentnerinnen und Rentner erfolgte per Zusatzsteuerkarte mittels eines fixen Steuersatzes, sodass in vielen Fällen eine zu hohe Besteuerung vorgenommen worden ist. Viele Betroffene haben es trotz Änderungen ihrer Situation offenbar versäumt, ihre Gültigkeitsbescheinigungen zurückzusenden.
Darüber hinaus wurden viele steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner in der falschen Steuerklasse veranlagt. Die Steuerklasse auf der Gültigkeitsbescheinigung konnte nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden.
Viele der aufgetretenen Schwierigkeiten sind auf die unzureichende Information der Betroffenen zurückzuführen: Durch die Änderungen sind viele Rentnerinnen und Rentner zum ersten Mal seit langem wieder in Luxemburg steuerpflichtig, und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Die Steuerverwaltung hat über die Änderungen auf ihrer Internetseite durch den Newsletter vom 8. Januar 2014 informiert. Die Information erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Gültigkeitsbescheinigungen bereits lange versendet waren, und als die Rente für Januar 2014 bereits ausbezahlt war. Viele der Rentnerinnen und Rentner nutzen das Internet zudem nicht als Informationsquelle, zumal die Informationen nur über einen französischsprachigen Link auf der Homepage erreichbar sind.
Um die entstandenen Probleme im Sinne aller Beteiligten bestmöglich zu lösen hat sich der OGBL schriftlich an das zuständige Steueramt „RTS-Non-résidents“ gewandt, und darum gebeten, alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz in Deutschland anzuschreiben, und über die wesentlichen Änderungen zu informieren.
Insbesondere benötigen die Steuerpflichtigen Informationen über ihre Steuerklasse und darüber, ob und in welchen Fällen ihre Rente per Hauptsteuerkarte oder per Zusatzsteuerkarte besteuert wird. Sie sollten die Möglichkeit haben, ihren Steuerabzug anhand der Steuertabelle für Rentner zu prüfen, und darüber informiert werden was zu tun ist, wenn sie falsch besteuert wurden.
Mitgeteilt vom OGBL am 7. Februar 2014
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