In der aktuellen Corona-Krise scheinen die öffentlichen Grundschulen auf einmal dem Gesundheitsministerium zu unterstehen, verweist das Bildungsministerium zurzeit bei jeder Anfrage nach konkreten Informationen oder Prozeduren auf die Gesundheitsexperten. Doch auch von dieser Seite erhalten die Grundschulen keinerlei Aufklärung zum Umgang mit dem Coronavirus. Während an Schulen zweimal jährlich eine Brandschutzübung stattfinden muss, gibt es für Corona offensichtlich keinerlei Plan, lediglich einzelne Direktoren scheinen Verständnis für den Wunsch nach konkreten Mitteilungen zu haben und beweisen Eigeninitiative (oder verlangt dies gar Zivilcourage?): sie halten ihr Personal auf eigene Faust nach ihren Möglichkeiten auf dem Laufenden. Von offizieller Seite heißt es bloß, dass bei einer Ansteckung das Gesundheitsamt von Fall zu Fall entscheiden würde, welche Maßnahmen in welchem Ausmaß getroffen werden müssen, als wäre es unnütz, den Schulen zu ermöglichen, sich präventiv auf Schulschließungen vorzubereiten. Den Lehrern ist zurzeit selbst unklar, wie und durch welche Kanäle sie über eine Schulschließung aus Gründen des Infektionsschutzes in Kenntnis gesetzt werden.
Um Unruhe zu vermeiden, wird die Beschulung schutzbedürftiger, weil vorerkrankter Schüler einzig und allein der Verantwortung und den Möglichkeiten der Eltern überlassen. De facto wurde die Schulpflicht offensichtlich schon vom Coronavirus außer Kraft gesetzt. Auch entzieht sich das Bildungsministerium seiner Verantwortung gegenüber seinem Personal, gibt es doch auch hier schutzbedürftige Personen, welche weder über zusätzliche Schutzmaßnahmen informiert werden, noch vom Dienst freigestellt werden.
Zwischenzeitlich nutzt das Bildungsministerium die Gunst der Stunde, um Druck auf die Klassenlehrer auszuüben, damit sie die E-Mail-Adressen der Eltern einsammeln und in der Schülerdatenbank aktualisieren. Auf Nachfrage heißt es von offizieller Seite, dass die Eltern im Notfall über diese Adressen angeschrieben würden, und doch werden die Eltern selbst nicht darüber informiert, dass und zu welchem Zweck ihre Adressen genutzt werden sollen. Die Frage nach der Transparenz und der juristischen Basis dieser aktionistischen Maßnahme steht im Raum.
Offengelegte Kommunikationswege sowie die direkte Information der Schlüsselpersonen in den Einzelschulen gehören zu einem adäquaten nationalen Notfallplan und sorgen für Panikvermeidung im Vorfeld. Das OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL) fordert vom Bildungsministerium klare Anweisungen für den Ernstfall und vorbeugende Schutzmaßnahmen für identifizierte schutzbedürftige Schüler und Lehrkräfte.
Mitgeteilt vom OGBLSyndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW), am 12. März 2020
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