Laut Pressemeldungen hat das saarländische Finanzministerium gestern mitgeteilt, dass eine Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland bezüglich der Vermeidung der Doppelbesteuerung für all diejenigen Grenzgänger die, aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, derzeit von ihrem Wohnsitz in Deutschland aus Telearbeit leisten, gefunden werden konnte.
Der OGBL begrüßt diese Ankündigung und hofft, dass sie binnen kürzester Zeit formalisiert werden wird. Es ist allerdings zu bedauern, dass es, im Unterschied zu Frankreich und Belgien, so lange gedauert hat, bis hier eine Einigung gefunden werden konnte, und die in Deutschland wohnenden Arbeitnehmer über mehrere Wochen im Ungewissen blieben, ob ihre derzeitige Situation, wo sie oft gar keine andere Wahl hatten als von zuhause auszuarbeiten, für sie steuerliche Nachteile haben würde.
Es ist zu hoffen, dass die derzeitigen, krisenbedingten Einigungen nach der Krise als Vorbild für eine allgemeine Regelung dienen, um eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, ungeachtet ihres Wohnsitzes zu gewährleisten. Der OGBL erinnert daran, dass er diesbezüglich eine Harmonisierung der erlaubten fiskalischen Obergrenzen zwischen den vier betroffenen Ländern fordert, z.Bsp. durch eine Übernahme der Regelung auf Ebene der Sozialversicherungen (25% der Jahresarbeitszeit).
Es ist aber daran zu erinnern, dass die gegenwärtige Ausnahmeregelung ausschließlich die Telearbeit betrifft. Für andere, berufsbedingte Aufenthalte im Wohnsitzland (etwa im Transportbereich) gibt es noch keine Lösung. Es ist hier zu hoffen, dass auch hierfür die erlaubte Anzahl an Tagen nach oben erhöht wird, um steuerliche Nachteile für die Grenzgänger zu vermeiden.
Mitgeteilt vom OGBL am 1. April 2020
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