Anfang August 2010 hat der OGBL Klage bei der Europäischen Kommission gegen das Großherzogtum Luxemburg eingereicht, weil durch die Streichung des Kindergeldes für die nicht in Luxemburg lebenden Studierenden, deren Eltern in Luxemburg arbeiten, und den Wegfall des Kinderbonus sowie den Ausschluss der Grenzgänger vom System der Studienbeihilfen mehrere Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts missachtet werden. Aufgrund der Klage des OGBL hat der luxemburgische Europaparlamentarier Claude Turmes (Grüne) eine Anfrage an die Kommission, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme in dieser Sache, gerichtet.
Der für soziale Angelegenheiten zuständige Kommissar Làszlò Andor hat geantwortet, wir zitieren:
Die Kommission ist der Meinung, dass die Einführung einer Wohnortklausel für finanzielle Beihilfen im Falle von Hochschulstudien wahrscheinlich gegen die europäischen Regeln in Sachen Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt, da die Kinder von Grenzgängerfamilien durch diese Klausel von den Beihilfen ausgeschlossen werden. (aus dem Französischen frei übersetzt)
Der OGBL begrüßt diese erste Stellungnahme seitens der Kommission und bleibt zuversichtlich, im Interesse der betroffenen Grenzgänger, die von der Abschaffung der Kinderzulagen betroffen und den Studienbeihilfen ausgeschlossen sind, Recht zu bekommen.
Der OGBL fordert die Regierung dazu auf, das Gesetz vom 26. Juli 2010 grundlegend zu überarbeiten und alle diskriminierenden Aspekte zu streichen, um es so an europäisches Recht anzupassen.
Mitgeteilt vom OGBL am 22. Oktober 2010
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