Im Anschluss an die Anfrage des OGBL einer Dringlichkeitssitzung mit dem Finanzminister im Rahmen der zahlreichen aufgekommenen Fragen bezüglich der Steuerreform und etwas genauer bezüglich der Zuordnung der Grenzgänger in die verschiedenen Steuerklassen, wie sie es die Regierung vorgesehen hat, fand am 3. Oktober 2016 eine Sitzung statt.
Der OGBL nimmt den Willen der Regierung zur Kenntnis, die in Luxemburg wohnenden Arbeitnehmer und die Grenzgänger steuerlich gleichzustellen. Der OGBL widersetzt sich nicht dem Bestreben der Regierung nach mehr Steuergerechtigkeit. Jedoch könnte der OGBL nicht tollerieren, dass das von der Regierung angegebene Ziel, neue Diskriminierungen schaffe.
Trotz der technischen Erklärungen, die vom Finanzminister während des Treffens erläutert wurden, stellt der OGBL fest, dass es noch zahlreiche Grauzonen gibt. Der OGBL hat in diesem Zusammenhang auf eine Reihe von steuerlichen und juristischen Problemen hingewiesen, die zurzeit noch nicht aufgeklärt sind. Hier die Wichtigsten darunter:
Die Sitzung brachte hervor, dass der Paradigmenwechsel, den die Regierung bezüglich der Besteuerung der Grenzgänger herbeiführen will, extrem komplex ist, insbesondere wegen vier verschiedenen vorhandenen nationalen Gesetzgebungen und unterschiedlichen Impakten der Reform, je nachdem ob die Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Belgien kommen.
Durch die zahlreichen Fragen, die offen bleiben und die Bedenken, die vom OGBL vorgetragen wurden, hat der Minister vorgeschlagen, eine gemischte Arbeitsgruppe zu gründen, die zum Ziel hat, Lösungen zu den verschiedenen Problemen zu finden, die hervorgehoben wurden. Diese Arbeitgruppe dürfte in den kommenden Wochen entstehen.
Mitgeteilt vom OGBL am 3. Oktober 2016
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