Kollektivvertrag „Société du Parking Guillaume“

Geschäftsleitung verweigert Verhandlungen

Der Kollektivvertrag für die rund 50 Mitarbeiter der „Société du Parking Guillaume“ wurde fristgerecht gekündigt und die gewerkschaftlichen Forderungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags wurden der Geschäftsleitung im April dieses Jahres vorgelegt.

Beide Verhandlungspartner waren sich darüber einig, dass die Geschäftsführung kurzfristig auf den Forderungskatalog antworten sollte.

Jedoch verweigert die Unternehmensseite seitdem vehement die Wiederaufnahme der Verhandlungen und wehrt sich somit gegen die längst überfällige Aufwertung der Gehälter.

 

Schlichtungstermin kurzfristig abgesagt

Am 17. November 2011 sollte, aufgrund der Verweigerung der Aufnahme von Verhandlungen, die erste Sitzung vor dem nationalen Schlichtungsamt stattfinden. Die Geschäftsleitung bevorzugte es jedoch die verbindlich verabredete Sitzung kurzfristig abzusagen.

Die Geschäftsleitung scheint nicht verlegen zu sein, immer wieder Ausreden zu finden, um die Verhandlungen hinauszuzögern und setzt sich über alle gesetzlichen Bestimmungen betreffend das Schlichtungsverfahren hinweg.

 

Verschlechterung der Arbeits-und Lohnbedingungen ist nicht mehr hinnehmbar

Der OGBL möchte daran erinnern, dass die Anfangsgehälter der Beschäftigten gemäß dem letzten Kollektivvertrag knapp über dem Mindestlohn lagen und durch dessen Anpassung Anfang des Jahres bereits eingeholt wurden.

Die Geschäftsleitung beweist durch ihr Verhalten, dass sie ihre Beschäftigten lediglich mit dem gesetzlichen Mindestlohn abspeisen möchte und macht auch keinen Hehl daraus, die Arbeits-und Lohnbedingungen auf dramatische Art und Weise verschlechtern zu wollen.

Um einen Sozialkonflikt zu vermeiden, fordert der OGBL die Unternehmensseite auf, sofort an den Verhandlungstisch zu kommen, um an konstruktiven Lösungen zu arbeiten.

 

Erste Protestaktionen in der Vorweihnachtszeit?

Wenn sich die Geschäftsführung weiterhin weigert Tarifverhandlungen zu führen, die die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen respektieren, sieht sich der OGBL gezwungen erste gewerkschaftliche Aktionen durchzuführen, um gegen die provokative Haltung des Arbeitgebers zu protestieren.

Dies könnte besonders in der Vorweihnachtszeit zu eventuellen Verkehrsbeeinträchtigungen und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Bürger, Kunden und Geschäftsleute in Luxemburg und Esch führen. Besonders die Parkhäuser „Knuedler“, „Rousegäertchen“, „Place du Théâtre“ und „Monterey“ in Luxemburg-Stadt, sowie die Parkhäuser „Brill“ und „Hôtel de Ville“ in Esch-Alzette wären von solchen Protestaktionen betroffen.

Der OGBL bedauert, dass er zu diesen Mitteln greifen muss, sollte die Geschäftsleitung nicht innerhalb der nächsten Tage einlenken.

Mitgeteilt vom Syndikat Dienstleistungen und Energie des OGBL
am 29. November 2011