Der Gesetzesentwurf zur Reform des Gesundheitswesens sieht vor, dass für die Jahre 2011 und 2012 das Gesamtbudget für das Luxemburger Krankenhauswesen um nur jeweils 3% höher ausfallen darf als das Budget des Jahres 2010. Mit diesem Gesamtbudget sollen die Krankenhäuser dann ihre gesamte Aktivität (medizinische Akte ausgenommen) finanzieren.
Einsparungen auf Kosten der Qualität und des Pflegepersonals
Auch wenn in den Erklärungen zum Gesetzesentwurf versucht wird zu unterstreichen, dass die Qualität der Leistungen nicht gefährdet ist, so stellt sich doch die berechtigte Frage wie dies mit einem Budget möglich ist, dessen jährliche Wachstumsrate um etwa die Hälfte gekürzt wird. Die Mittel effizienter einsetzen, sowie Synergien innerhalb und zwischen den Krankenhäusern ins Leben rufen, scheint die Zauberformel zu sein. Wie das geschehen soll, welche Kontrollen eingeführt werden um z.B. die Begrenzung der Wachstumsrate auf 3% auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, darüber schweigt der Text. Dadurch, dass die Krankenhäuser gezwungen sind diese Vorgabe strikt einzuhalten, kann man sich leicht vorstellen, dass versucht wird in allen möglichen Bereichen einzusparen. Dies führt ohne Frage zu einem Qualitätsverlust, denn Qualität hat nun mal ihren Preis.
Die vorgegebene Wachstumsrate für die nächsten zwei Jahre ist als umso bedenklicher anzusehen, wenn man weiß, dass das Krankenhauswesen ein personalaufwendiger Sektor ist. Ohne gut geschultes Personal in allen Bereichen (Pflege, Administration, Logistik, …) geht es nicht. Nun ist es aber eine Tatsache: durch den Erfall einer Indextranche (2,5%), durch die aktuellen kollektivvertraglichen Gehaltbestimmungen und die Kollektivvertragsverhandlungen werden die 3% schon zum größten Teil aufgebraucht sein.
Angriff auf den Krankenhauskollektivvertrag und Personalabbau
Die vorgeschlagene Wachstumsrate wird die Kollektivvertragsverhandlungen stark beeinflussen und ganz bestimmt auch die bestehenden Arbeits- und Lohnbedingungen in Frage stellen. Wird hier versucht zwei Nullrunden (2011 und 2012) vorzugeben? Personalabbau scheint die zweite Möglichkeit und die ist keinesfalls aus der Luft gegriffen, da jetzt schon einige Krankenhausdirektionen mitteilen, dass freigewordene Posten eventuell nicht mehr ersetzt werden können. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass momentan in vielen Bereichen der Krankenhäuser nur 82% Arbeitskräfte für 100% Aktivität zur Verfügung stehen. Ein weiterer Abbau würde verheerende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Dienstleistungen haben.
Der OGBL fordert die sofortige Anpassung der Wachstumsrate
Das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL fordert die sofortige Anpassung der Wachstumsrate an die Realität. Es darf weder zu einem Qualitätsverlust kommen noch darf beim Personal eingespart werden. Außerdem fordern wir ein Budget im Krankenhauswesen, das nicht auf zwei Jahre festgelegt wird. Ein jährliches Budget ermöglicht eine schnellere Anpassung an die sich ständig verändernden Gegebenheiten auf Grund der medizinischen und pflegerischen Weiterentwicklungen.
In diesem Zusammenhang hat das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL Unterredungen mit den Fraktionen der Regierungsparteien beantragt sowie mit der zuständigen parlamentarischen Kommission. Am 23. November wird das Syndikat von der LSAP-Fraktion empfangen.
Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL am 18. November 2010
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