Ungeachtet des EuGH Urteils, welches die Argumentation des OGBL bestätigt hat, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen, weil das Verwaltungsgericht nun noch die durch den CEDIES ergangenen Ablehnungsbescheide formell annullieren muss. Dies wird wahrscheinlich wieder mehrere Monate dauern, und wird nicht vor dem Beginn des akademischen Jahres 2013-2014 vorgenommen werden, außer wenn seitens der Regierung schnell eine Entscheidung bezüglich der Regularisierung der Studienbeihilfen für die letzten Jahre getroffen wird.
Derzeit sind dem OGBL drei unterschiedliche Fälle bekannt: Einerseits, Antragssteller, die einen Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Studienbeihilfe eingelegt haben und andererseits diejenigen Antragssteller, die keinen solchen Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt haben. Schließlich gibt es noch diejenigen Bewerber, die den Antrag auf Studienbeihilfe gemäß unseren Vorgaben gestellt haben, aber seitens der Verwaltung kein offizielles Antragsformular erhalten haben. Letztere haben folglich auch keinen formalen Ablehnungsbescheid durch die Verwaltung erhalten.
Bezüglich der Ankündigung der Ministerin für Hochschulwesen und Forschung, Martine Hansen, die Studienbeihilfe werde nur an diejenigen Antragssteller ausgezahlt, die vor Gericht geklagt haben, stellt der OGBL klar, dass der Staat hier auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Antragsstellern hat.
Um ein weiteres Verfahren in Bezug auf diese Fälle zu vermeiden, hat der OGBL um eine Unterredung mit der betreffenden Ministerin gebeten. Bis zu diesem Treffen können wir keine weiteren Informationen zu dem Thema bereitstellen, natürlich werden wir Sie über jede wesentliche Entwicklung informieren.
Was schließlich das akademische Jahr 2013-2014 angeht, so informieren die Internetseite des CEDIES unter der Rubrik „Obtenir des aides financières“ Unterpunkt „Prêt et bourses“ und die Veröffentlichung „Brochure Aide financière“, dass das Antragsformular zwischen dem 1. August 2013 und dem 31. Oktober 2013 von der Website des CEDIES unter der Rubrik „Formulaires“ heruntergeladen werden muss. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens zum 30. November 2013 (Formular und Belege) zurückgeschickt werden.
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