Doppelbesteuerungsabkommen

Saarländische Finanzämter sollen keine überspannten Anforderungen an die Vorlage schriftlicher Unterlagen stellen

Im Rahmen der Diskussionen um die strikte Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens seitens der deutschen Finanzbehörden hatte der OGBL sich bereits frühzeitig an die politisch Verantwortlichen in Deutschland und Luxemburg gewandt.

Insbesondere hat der OGBL darauf hingewiesen, dass in der Praxis erhebliche Probleme bei der rückwirkenden Steuerfestsetzung auftauchen. Für viele Arbeitnehmer ist es aufgrund fehlender Unterlagen nicht mehr möglich nachzuweisen, wo sie wie lange in den letzten Jahren gearbeitet haben.

Der saarländische Finanzminister Peter Jacoby hat dem OGBL daraufhin in einem Schreiben mitgeteilt, dass “im Sinne einer praxisgerechten Lösung, die saarländischen Finanzämter im August 2010 angewiesen worden seien, keine überspannten Forderungen an die Vorlage schriftlicher Unterlagen zu stellen.”

Das saarländische Finanzministerium sieht darüberhinaus ebenfalls die vom OGBL aufgezeigten Probleme, die die Gruppe der Berufskraftfahrer betreffen. Durch die  im  März 2005 getroffene Verständigungsvereinbarung zwischen Luxemburg und Deutschland hätte vermieden werden sollen, dass die Berufskraftfahrer im Nachhinein Fahrtrouten ermitteln müssen. “Offensichtlich bestehen hier noch Defizite”, so der Minister.

Das saarländische Finanzministerium wird das Bundesfinanzministerium, welches gegenwärtig Verhandlungen mit Luxemburg über das neue Doppelbesteuerungsabkommen führt, nochmals schriftlich auf das vom OGBL vorgetragene Anliegen hinweisen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 18. März 2011