Die ADESP A.s.b.l. (Association du personnel policier détenteurs d’un diplôme de fin d’études secondaires de la Police Grand-Ducale) und das Syndikat Öffentlicher Dienst des OGBL möchten im Nachfolgenden verschiedene Aussagen richtigstellen, welche seitens den Ministern Henri KOX (Déi Gréng), François BAUSCH (Déi Gréng) und Marc HANSEN (DP), im WORT-Artikel vom 26. Oktober 2020 gemacht wurden.
2018 wurde bei der Polizei die mittlere Laufbahn (B1) eingeführt, die es bis zu diesem Zeitpunkt, im Gegensatz zum restlichen öffentlichen Dienst, bei der Polizei nicht gegeben hatte. Allerdings stellte sich der als „Out/In“ bezeichnete Zugang zu dieser Laufbahn, der exklusiv Primanern vorbehalten ist, nachweislich als ungerecht für zirka 600 Polizisten heraus, da er unter anderem erhebliche finanzielle Einbußen mit sich zieht. Zirka 200 dieser Polizisten klagten daraufhin ihr Recht in selbiger Angelegenheit beim Verwaltungsgericht ein.
Anlässlich einer Arbeitssitzung der ADESP mit dem ehemaligen Polizeiminister François BAUSCH erkannte derselbe die Problematik, sprich Ungerechtigkeit, und versprach Nachbesserung. Er verkündete weiter, er wolle die ADESP bei einem Arbeitstreffen mit dem Minister für den öffentlichen Dienst Marc HANSEN unterstützen.
Auf Wunsch von Minister François BAUSCH wurde daraufhin seitens der ADESP in enger Zusammenarbeit mit der Polizei-Generaldirektion ein Gesetzesvorentwurf betreffend ein „Reclassement“ aufgestellt. Letzterer wurde am 31. März 2020 von der Polizei-Generaldirektion, als optimaler Lösungsvorschlag kommentiert, an das Ministerium für Innere Sicherheit weitergeleitet.
Am 6. Juli 2020 erfolgte ein Arbeitstreffen in selbiger Angelegenheit mit Minister Marc HANSEN, der uns erklärte, er könne das von uns geforderte „Reclassement“ nicht befürworten, da er keinen Präzedenzfall für andere Verwaltungen innerhalb des öffentlichen Dienstes schaffen wolle. Abschließend gestand uns Minister Marc HANSEN ein technisches Arbeitstreffen mit seinen Regierungsräten zu, um mögliche Alternativen auszuloten.
Ende Juli 2020 übergab Minister François BAUSCH das Polizei-Ressort an seinen Parteikollegen Minister Henri KOX…
Anlässlich des am 5. August 2020 erfolgten Arbeitstreffens mit den Regierungsräten von Minister Marc HANSEN wurde nachgewiesen, dass die im WORT-Artikel von Minister Henri KOX angepriesenen Aufstiegsmöglichkeiten für Primaner ab mittlerem Dienstalter unvorteilhaft sind und sogar erhebliche finanzielle Einbußen nach sich ziehen.
Aufgrund von Vorstehendem können die Minister Henri KOX, François BAUSCH und Marc HANSEN die Existenz des im WORT-Artikel von ihnen als „inexistent“ dargestellten Gesetzesvorentwurfs nicht verleugnen.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Polizei NICHT über „viele Aufstiegsmöglichkeiten“ verfügt, entgegen der von Minister Henri KOX im WORT-Interview gemachten Angabe. Denn vergleicht man die Polizei mit anderen Verwaltungen des öffentlichen Dienstes, ist eher das Gegenteil der Fall: Die „Carrière ouverte“ wurde trotz gesetzlicher Basis bei der Polizei noch immer nicht eingeführt, die „Voie expresse“ ist zeitlich limitiert und ausschließlich den dienstältesten Beamten vorbehalten und die dritte Aufstiegsmöglichkeit „Out/In“ zieht finanzielle Einbußen nach sich. Aus diesem Grund weist die ADESP an dieser Stelle mit Nachdruck darauf hin, dass der von den Ministern verleugnete Gesetzesvorentwurf eine gerechte Lösung für die Polizei darstellt.
Wir bedauern zudem, dass die Politik es vorzieht, neue Beamte der B1-Laufbahn zu rekrutieren, anstatt erfahrene Beamte mit gleichem Schulabschluss in die ihnen ebenfalls zustehende Besoldungsgruppe B1 einzustufen.
Mitgeteilt von der ADESP und dem Syndikat Öffentliche Dienste OGBL/Landesverband am 2. November 2020
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