Im Juni dieses Jahres sind der OGBL und die Arbeitgeberverbände des Pflege- und Sozialsektors zu einer Einigung bezüglich der Ausbezahlung verschiedener Lohnelemente für die Beschäftigten dieser Bereiche gekommen. Nun halten sich die Arbeitgeberverbände nicht an dieses Abkommen und zahlen den Beschäftigten das Geld, das ihnen zusteht nicht bis zum 31ten Oktober 2010 aus.
In der Tat, steht jenen Beschäftigten seit 2007 die Ausbezahlung folgender Elemente zugute:
Da es sich hier um einen öffentlichen und nicht-kommerziellen Dienstleistungssektor handelt, stellt der Staat für die Kollektivvertragsverhandlungen in diesen Bereichen Geldmittel zur Verfügung, die eng an das Gehälterabkommen im Öffentlichen Dienst gebunden sind.
Daher ist es in der Pflicht der Arbeitgeber, die nötigen finanziellen Mittel beim Staat einzufordern. Nun ist es aber so, dass die betroffenen Ministerien seit rund 4 Monaten auf eine Antwort warten lassen und die Arbeitgeber somit ihr Abkommen mit dem OGBL zur Ausbezahlung bis Ende Oktober nicht mehr einhalten.
Nach wiederholten Versprechen, dass sich um das Problem gekümmert werde, hat sich das Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL bewusst entschieden nicht vor Ende der Ablauffrist an die Öffentlichkeit zu treten.
Es ist inakzeptabel, nach 4 Jahren und nach Abschluss einer kollektivvertraglichen Einigung, dem betroffenen Personal, das Geld, das ihm zusteht, weiterhin vorzuenthalten. Der OGBL verlangt von der Arbeitgeberseite ihre Verantwortung sofort zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass den rund 12000 Arbeitnehmern im Pflege- und Sozialsektor das Geld das ihnen zusteht ausbezahlt wird.
Das gesamte Personal des SAS-Bereichs wird zurzeit informiert und mobilisiert. Falls in der kommenden Woche kein positives Signal von Seiten der Arbeitgeberverbände gesetzt wird, wird es zu ersten gewerkschaftlichen Aktionen kommen.
Mitgeteilt vom Syndikat Gesundheit und Sozialwesen des OGBL am 2. November 2010
This website uses cookies so that we can provide you with the best user experience possible. Cookie information is stored in your browser and performs functions such as recognising you when you return to our website and helping our team to understand which sections of the website you find most interesting and useful.
Strictly Necessary Cookie should be enabled at all times so that we can save your preferences for cookie settings.
If you disable this cookie, we will not be able to save your preferences. This means that every time you visit this website you will need to enable or disable cookies again.
This website uses Google Analytics to collect anonymous information such as the number of visitors to the site, and the most popular pages.
Keeping this cookie enabled helps us to improve our website.
Please enable Strictly Necessary Cookies first so that we can save your preferences!