Kürzlich wurden die OGBL-Syndikate „Erziehung und Wissenschaft“ und „Öffentliche Dienste“ in getrennten Sitzungen von den Ministern Biltgen und Delvaux einerseits sowie Modert und Halsdorf andererseits darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Gesetzesvorentwurf zur Reform im öffentlichen Dienst an diesem Freitag dem Regierungsrat unterbreitet wird und die betroffenen Gewerkschaften bis zur Hinterlegung des Gesetzentwurfs bei der Abgeordnetenkammer, die im November geplant ist, Zeit hätten Stellung zu beziehen.
Die Abteilung Öffentlicher Dienst, der alle im OGBL organisierten Beamtinnen, Beamten und Angestellten beim Staat und bei den Gemeinden angehören, stellt nach Analyse der Gespräche mit den Ministern fest, dass das Abkommen zur grundlegenden statutarischen und Gehälterreform, welches zwischen Regierung und CGFP verhandelt wurde, ganz klar als sozialer Rückschritt anzusehen ist. Der 1.000 Seiten umfassende Gesetzesvorentwurf wird laut Minister Biltgen erst kommenden Montag auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Eine wesentliche und nicht zu unterschätzende Verschlechterung ist die Abschaffung der „Majoration de l’indice”; diese Maßnahme bedeutet ein klares Abbremsen aller Gehaltsstufen. Die bislang jährlich ausbezahlte „Annale“ wird fortan nur alle zwei Jahre ausbezahlt, in Form einer „Biennale“.
Niemand soll behaupten, dass die Kürzung der Anfangsgehälter vermieden wurde, da das Anfangsgehalt übergreifend in allen Lohnkategorien auf die Lohnstufe 3 harmonisiert wird. Dies bedeutet für viele Staatsbeamten eine niedrigere Einstufung als bisher der Fall. Des Weiteren kommen noch die Verlängerung des Praktikums (Stage) von 2 auf 3 Jahre und die Kürzung der Gehälter während der ersten 2 Jahre um 20% und während des 3. Jahres um immerhin 10% hinzu. Den zukünftigen Praktikanten und Referendaren im öffentlichen Dienst wird somit ein halbes Jahr Gehalt vorenthalten und sie müssen ein Jahr länger in einer unsicheren Situation ausharren.
Der OGBL bedauert, dass diese Rückschritte überwiegend junge Menschen, die in den Dienst des Staates treten wollen, treffen werden. Die Reform erschwert klar und deutlich den Eintritt in den öffentlichen Dienst. Dem gegenüber wird der Kündigungsschutz kräftig gelockert.
Auch wenn die Beurteilung von Leistung und von Personen in der heutigen Gesellschaft allgegenwärtig ist, bedeutet dies keineswegs, dass auf diese Weise mehr Verteilungsgerechtigkeit erreicht würde, auch nicht beim Staat. Ganz im Gegenteil!
Laut den Ministern soll es bei der Leistungsbewertung gerecht, objektiv und transparent zugehen. Der OGBL stellt genau dies in Frage, da die Arbeitsbedingungen, die Leistungsnormen und die Erwartungen der Bewerter verschieden sind. Für den OGBL ist klar, dass es vor allem darum geht, die beim Staat Beschäftigten einem verstärkten Lohn- und Leistungsdruck auszusetzen; dabei wird nun auch bei Staat und Gemeinden die Ellenbogenmentalität gefördert. Schönredner, Selbstdarsteller und Kriecher werden in Zukunft Hochkonjunktur haben!
Die Abteilung Öffentlicher Dienst wird sich weiterhin für die beim Staat und den Gemeinden und darüber hinaus alle direkt und indirekt betroffenen Beschäftigten einsetzen und mit allen verfügbaren Mitteln gegen die geplanten Verschlechterungen vorgehen. Zudem rufen wir alle Betroffenen auf, gemeinsam mit uns, ihrem Unmut Luft zu machen.
Mitgeteilt von der Abteilung Öffentlicher Dienst des OGBL am 21. Oktober 2011
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