Eine Delegation des OGBL, angeführt von Generalsekretär André Roeltgen, hat kürzlich die Ministerin für Hochschule und Forschung, Martine Hansen, zu einem Meinungsaustausch über die Problematik der finanziellen Hochschulstudienbeihilfen getroffen.
Einleitend nannte André Roeltgen die Gründe, die zur aktuellen Lage führten und insbesondere die durch die Abänderung des Gesetzes von 2010 hervorgerufenen Probleme. Durch die Abschaffung der Familienzulagen und die Einführung der Bedingung auf dem nationalen Territorium ansässig sein zu müssen, hat der Luxemburger Staat eine indirekte Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern geschaffen.
Der OGBL hatte sich diesen Bestimmungen, die gegen europäisches Recht verstoßen, aufs Heftigste widersetzt und diesbezüglich eine Klage gegen den Luxemburger Staat bei der Europäischen Kommission eingereicht. Der europäische Gerichtshof (EUGH) hat diese Kritiken des OGBL in seinem Urteilsspruch insgesamt bestätigt und verschiedene Denkanstöße gegeben. Der Gerichtshof hat indirekt vorgeschlagen im Gesetz eine Mindestdauer festzulegen während derer der Grenzgänger in Luxemburg gearbeitet haben muss, sich auf die Direktive 2004/38 berufend, die vorsieht, dass Studienbeihilfen für Kinder eingewanderter Unionsbürger einer Residenzklausel von fünf Jahren auf bezüglichem Territorium unterworfen sind.
Die Übergangsbestimmungen werden neue Ungerechtigkeiten schaffen
Infolge des Urteilsspruchs des EUGH, hatte der OGBL vor überstürzten Entscheidungen gewarnt, allerdings vergebens. Am 9. Juli 2013 hat die Abgeordnetenkammer in aller Eile, wie im Juli 2010, eine Gesetzesabänderung für das akademische Jahr 2013/2014 angenommen, das von nicht-ansässigen Studenten insbesondere verlangt, dass ein Elternteil „zum Zeitpunkt der Anfrage ununterbrochen während mindestens 5 Jahren als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in Luxemburg gearbeitet hat …“ und dass diese Arbeit „mindestens der Hälfte der normal vorgesehenen Arbeitszeit entsprechen muss …“.
Nun aber werfen diese Übergangsmaßnahmen schwerwiegende Probleme auf, und die Unterredung des OGBL mit der Hochschulministerin bezog sich hauptsächlich auf diese Sachverhalte.
Der OGBL verlangt eine sofortige Abänderung der Übergansbestimmungen
Der OGBL zeigt sich erstaunt, dass Regierung und Parlament den Vorschlag des Gerichthofs, dass der Antragsteller der erwähnten Finanzhilfen dem regulären Luxemburger Arbeitsmarkt angehören muss, auf eine so strikt und ausgrenzende Art und Weise wie nur möglich umgesetzt haben. André Roeltgen führte an, dass man bereits jetzt eine Vielzahl von Fällen erwarten kann, wo Personen trotz einer dauerhaften und anhaltenden Zughörigkeit zum Luxemburger Arbeitsmarkt aufgrund dieser Einschränkungen kein Anrecht auf die Studienbeihilfen haben. Einige Beispiele: (1) Nach 20 Jahren ununterbrochener Vollzeitarbeit in Luxemburg wechselt ein Grenzgänger den Arbeitgeber. Aus unerfindlichem Grund kann es vorkommen, dass er während des Wechsels zwischen den Arbeitgebern an einem Tag nicht angemeldet ist. Sein Kind wird also kein Anrecht auf die finanziellen Hilfen haben obwohl er „dauerhaft“ in Luxemburg arbeitet. (2) Ein Grenzgänger, der sein ganzes Berufsleben in Luxemburg hinter sich gebracht hat, geht in dem Moment in Rente wenn sein letztes Kind seine Hochschulstudien anfängt. Ihm werden die Finanzhilfen verwehrt. Andere Fallstellungen könnten Kinder von Arbeitnehmern betreffen, die Opfer von Sozialplänen wurden, oder die aufgrund eines Arbeitsunfalls zu Invaliden wurden.
Der OGBL verlangt, dass Regierung und Parlament – die immer noch im Amt sind – alles daransetzen, um dieses Gesetz unverzüglich abzuändern, damit neue Formen von Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen vermieden werden, noch bevor sie geschehen. In Betracht käme die Abänderung der Zeitdauer von ununterbrochenen 5 Jahren in eine „durchgehende oder unterbrochene“ wie es die Arbeitnehmerkammer vorschlägt, eine erweiterte Referenzperiode, oder ganz einfach die Berufung auf die Anmeldung bei der Luxemburger Sozialversicherung, wie dies für die Freiberuflichen der Fall ist.
Der OGBL schlägt strukturierte Konsultationen zur Ausarbeitung des neuen Gesetzes vor
Bezüglich der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes, das für das akademische Jahr 2014/2015 in Kraft treten würde, hat die OGBL-Delegation die Schaffung einer strukturierten Konsultationsmethode verlangt mit dem Ziel zu einer sozialgerechten, dauerhaften Lösung zu gelangen, die im Einklang mit dem europäischen Recht ist. Der OGBL, der aktiv in diese Konsultationsarbeiten eingebunden werden will, wird keine Lösung hinnehmen, die zu direkten oder indirekten Diskriminierungen führen könnte, welche die Kriterien der sozialen Gerechtigkeit nicht beachten würde und die sich als nachteilig im Vergleich zur Situation von vor 2010 (mit seiner Kombination aus Stipendien, Familienzulagen und Kinderbonus) erweisen würde.
Was die Auswirkungen der Hochschulstudienbeihilfen auf den Staatshaushalt betrifft, warnt der OGBL vor einer reinen Buchhaltermentalität, da Hochschulwesen und Forschung Bereiche darstellen, die von allerhöchster Bedeutung für die Zukunft unseres Landes sind.
Die Ministerin hat nicht geleugnet, dass sich mit Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen neue Probleme ergeben werden, hat aber keinen sofortigen Handlungswillen zu deren Vermeidung erkennen lassen. Sie hat den Vorschlag des OGBL strukturierte Konsultationen zwecks Ausarbeitung einer Lösung für die Zukunft einzusetzen begrüßt und nochmals auf die Haushaltsbeschränkungen hingewiesen.
Was nun schlussendlich die Bedingung anbelangt, dass die den Grenzgängern zugestandene Finanzhilfe nicht mit gleichwertigen in den Grenzstaaten gewährten Finanzhilfen kumuliert werden dürfen, glaubt der OGBL herausgehört zu haben, dass der Student, der den Antrag stellt auf jeden Fall den schriftlichen Beweis der Zuerkennung oder Nichtzuerkennung einer solchen Beihilfe in seinem Wohnsitzland erbringen muss . Einzig in Betracht gezogen werden in Frankreich die vom CROUS zugestandenen Hilfen, in Deutschland der BAFÖG und in Belgien die Finanzhilfe.
Mitgeteilt vom OGBL am 18. Juli 2013
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