Der OGBL lehnt entschieden die Verschlechterungen ab, die im Maßnahmenpaket der Regierung besonders die Grenzgänger betreffen sollen. Nach Aussagen der CSVMinister Biltgen und Frieden sollen durch die Beschränkung der Kindergeldzahlungen auf 21 Jahre bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr vor allem bei den Grenzgängern eingespart werden. Für die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer soll dieser Einkommensverlust durch eine Erhöhung der Stipendien und Darlehen für Hochschulstudien ausgeglichen werden.
Nach der Einführung der Dienstleistungschecks, die laut Aussage der CSV-Ministerin Marie-Josée Jacobs Grenzgängern auch weiterhin vorenthalten bleiben sollen, ist dies bereits die zweite Sparmaßnahme auf Kosten der in Luxemburg arbeitenden Grenzgänger.
Es kann nicht sein, dass in Sonntagsreden die hohe Produktivität und die Unentbehrlichkeit der Grenzgänger für die luxemburgische Wirtschaft verkündet werden und gleichzeitig ein Zweiklassensystem eingeführt wird. Die Arbeitnehmer werden sich nicht auseinanderdividieren lassen. Gleiche Arbeit, gleicher Lohn und gleiche Sozialleistungen müssen gewährleistet sein. Ansonsten riskiert der luxemburgische Wirtschaftsstandort schweren Schaden zu nehmen und an Attraktivität zu verlieren.
Der OGBL hat sich deshalb an das Europaparlament und an die Europäische Kommission gewandt, um die vorgesehenen Maßnahmen prüfen zu lassen, da diese offensichtlich das europäische Prinzip der Freizügigkeit der europäischen Arbeitnehmer nicht respektieren.
Außerdem hat sich der OGBL an die gewerkschaftliche Plattform der Großregion gewandt, um zusammen mit den dort vertretenen Gewerkschaften geeignete gewerkschaftliche Aktionen und Maßnahmen zu planen. Im Schreiben an die gewerkschaftliche Plattform schlägt der OGBL unter anderem vor, Unterredungen mit allen politischen Handlungsträgern der Großregion zu führen.
Es geht nicht an, auf den Gipfeln der Großregion Einigkeit zu demonstrieren und gleichzeitig die Sozialleistungen tausender Arbeitnehmer, die in Luxemburg ihre Steuern zahlen wie alle anderen Arbeitnehmer auch, einseitig zu verschlechtern.
Mitgeteilt vom OGBL am 12. Mai 2010
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