Grenzgänger / Studienbeihilfen

Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das Großherzogtum Luxemburg

Der OGBL wurde von der Europäischen Kommission heute darüber informiert, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Großherzogtum Luxemburg im Zusammenhang mit dem luxemburgischen Gesetz vom 26. Juli 2010 über die Studienbeihilfen eingeleitet wurde. Das Vertragsverletzungsverfahren ist die Reaktion der Kommission auf die Klage, die der OGBL nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Gesetzes am 2. August 2010 eingereicht hat, also vor allen anderen Klagen, die in die gleiche Richtung gehen. Der OGBL hat darüber hinaus Widersprüche gegen die Ablehnung der Studienbeihilfen für 207 Grenzgängerfamilien beim Ministerium für Hochschulbildung eingereicht. Diese betreffen 256 Studenten. Weiterhin hat der OGBL eine Musterklage vor dem Verwaltungsgericht (Fall Hodin v/ Ministerium für Hochschulbildung) angestrengt. Diese Musterklage basiert auf der Rechtsgrundlage der Beschwerde vor der Kommission, die sich im Wesentlichen auf die europäische Verordnung betreffend die soziale Sicherheit bezieht, welche die Studienbeihilfen einer Familienleistung gleichstellen. Das Gesetz richtet sich auch gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und gegen die EU-Verträge. Die von der Regierung vorgeschobene rechtliche Grundlage (Freizügigkeit von Personen im Allgemeinen) ist irreführend, weil sie die Grenzgänger nicht betrifft. Noch ist Zeit für die Regierung, die erheblichen Kosten im Zusammenhang mit hunderten von zeitaufwendigen und schwierigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu vermeiden. Deshalb hat der OGBL sich in einem ersten Schritt darauf beschränkt, vorläufige Rechtsmittel einzulegen, außer der Musterklage. Er appelliert an die Regierung sofort die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten, um das Gesetz in Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht zu bringen.

Der OGBL erinnert daran, dass er bereits seit der Protestdemo vom 16. September 2010 für eine politische Lösung plädiert, welche die Diskriminierung der in Luxemburg beschäftigten Grenzgänger beendet und dem Großherzogtum einen zusätzlichen Imageschaden in der Großregion ersparen würde.

Mitgeteilt vom OGBL am 15. April 2011