Ablehnung der Anträge von Grenzgängern bestätigt

Wie erwartet und wie bereits vom OGBL angekündigt, hat das  Ministerium für Hochschulwesen und Forschung gerade eine große Anzahl von Absagen an die Grenzgänger geschickt, die einen Antrag auf Studienbeihilfen in Luxemburg gestellt haben.

Die Betroffenen, die möchten, dass der OGBL sich um eine weitere Betreuung ihrer Angelegenheit kümmert, werden gebeten, so schnell wie möglich eine Kopie ihres vollständigen Antrags (gestellter Antrag inkl. Anlagen und den Ablehnungsbescheid) mit Angabe ihrer Telefonnummer und/oder Email-Adresse an eines der folgenden OGBL Büros zu senden:

Deutsche Grenzgänger:
OGBL, Patrick Freichel, Postfach 149, L-4002 Esch/sur/Alzette
Belgische Grenzgänger:
OGBL, Jacques Delacollette, 72, Avenue Dr. Gaasch, L-4818 Rodange
Französische Grenzgänger:
OGBL, Christian Simon-Lacroix, Postfach 2031, L-1020 Luxemburg

Die betroffenen Personen können ihre Anträge auch direkt in einem OGBL Büro ihrer Wahl abgeben. Die Adressen findet man auf den folgenden Internetseiten (ogbl.lu, ogbl.be, ogbl.fr oder ogb-l.de).

Die Betroffenen werden dann von einem OGBL-Sekretär kontaktiert.

Bei weiteren Fragen wird den betroffenen Grenzgängern unter folgender Telefonnummer weitergeholfen: (00352) 2 6543 777. Aufgrund der großen Zahl an Anrufen bittet der OGBL um ein wenig Geduld bis der Anruf entgegengenommen werden kann.

Gleichzeitig macht der OGBL darauf aufmerksam, dass es ab dem 1. Februar notwendig ist, einen Antrag auf Studienbeihilfen für das 2. Semester einzureichen. Selbst diejenigen, die nicht in den Genuss der ersten Tranche der Finanzhilfe kommen konnten, können den Antrag auf die zweite Tranche stellen. Die betroffenen Personen werden gebeten, den Antrag gemäß dem auf der Internetseite des OGBL beschriebenen Verfahren zu stellen.

Mitgeteilt vom OGBL
am 27. Januar 2011