Der OGBL ist demokratisch von unten nach oben aufgebaut und besteht aus Berufssyndikaten und Sektionen, sowie Abteilungen. Die nationalen Instanzen und Organe des OGBL bauen auf diesen Strukturen auf.
Die Mitglieder des OGBL werden automatisch je nach Branche, in der sie arbeiten, in eines der Berufssyndikate, je nach Wohnort, in eine der Sektionen und je nach spezifischer Situation in eine der Abteilungen eingegliedert.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unabhängig von ihrer beruflichen Stellung, ihrer Herkunft, Nationalität, ihrem Geschlecht, ihrer politischen oder religiösen Überzeugung Mitglied des OGBL werden, sofern sie bei ihrer individuellen Registrierung als Mitglied die Statuten und das Programm des OGBL anerkennen. Alle weiblichen und männlichen Rentner, Auszubildenden, Schüler und Studenten können im gleichen Maße Mitglieder werden wie Witwen oder Witwer, die nicht berufstätig sind und die Mitgliedschaft ihres rechtlichen Partners weiterführen. Alle Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit einstellen, bleiben Mitglieder der Gewerkschaft, solange sie ihren statutarischen Pflichten nachkommen.
Die Berufssyndikate schützen die kollektiven Interessen der OGBL-Mitglieder am Arbeitsplatz. Sie haben in ihrem Bereich, unter Achtung der statutarischen Bestimmungen und der Beschlüsse des Nationalvorstands und des Kongresses des OGBL, eine Tarifautonomie.
Unsere Berufssyndikate
Die Sektionen vertreten den OGBL in allen lokalen Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen der Statuten und den Richtlinien des Nationalvorstands. Sie sind im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell autonom.
Unsere Sektionen
Die Abteilungen verteidigen die spezifischen Interessen von Jugendlichen (Mitglieder bis 35 Jahre), Pensionierten, Frauen, Beamtinnen und Beamten sowie öffentlichen Angestellten, Immigrierten und behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Unsere Abteilungen
Die Exekutive erörtert aktuelle Angelegenheiten auf nationaler und internationaler Ebene, entscheidet im Rahmen der Entscheidungen des Kongresses und des Nationalvorstands über die Aktivitäten des OGBL auf nationaler und internationaler Ebene, koordiniert die Aktivitäten der Berufssyndikate, Sektionen und Abteilungen, überwacht die Arbeit der vom Kongress gewählten Zentralsekretärinnen und -sekretäre sowie die finanzielle Entwicklung und die der Mitglieder und trifft Entscheidungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Der Geschäftsführende Vorstand innerhalb der Exekutive besteht aus Zentralsekretärinnen und -sekretären. Er legt die politischen und administrativen Kompetenzen seiner Mitglieder anhand eines Organigramms fest. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Entscheidungen der Exekutive. Er verwaltet die täglichen Angelegenheiten und ist in diesem Bereich gegenüber der Exekutive rechenschaftspflichtig. Die allgemeine Koordinierung liegt in der Verantwortung der Präsidentin/des Präsidenten.
Geschäftsführender Vorstand
Carole Calmes Verantwortliche der Koordination des Sekretariats des geschäftsführenden Vorstands carole.calmes@ogbl.lu
OGBL Geschäftsführender Vorstand | Postfach 149 | L-4002 Esch/Alzette
Der Nationalvorstand ist die beratende Versammlung, die gemäß den Entscheidungen des Kongresses und den statutarischen Bestimmungen für die Leitung des OGBL zuständig ist. Er setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern und Zentralsekretärinnen und -sekretären zusammen. Insbesondere bereitet er die Stellungnahmen und die nationalen und internationalen Aktivitäten des OGBL vor, legt das Jahresbudget fest, entscheidet über die Verwaltung der Konten und der Bilanz, bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands und wählt die Präsidentin/den Präsidenten aus dessen Mitte sowie die Vizepräsident-inn-en unter den ehrenamtlichen Mitgliedern der Exekutive.
Der ordentliche Nationalkongress ist das oberste Organ des OGBL. Er tritt alle 5 Jahre zusammen, setzt sich aus Vertretern der Berufssyndikate, Sektionen, Abteilungen und den Mitgliedern des Nationalvorstands zusammen und entscheidet über die Tätigkeit der OGBL-Instanzen, Mitgliederbeiträge, Statuten und Änderungen dieser, das OGBL-Aktionsprogramm und die Leitlinien für die Aktivitäten aller OGBL-Gremien. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Nationalvorstands und die ehrenamtlichen Mitglieder der Exekutive des OGBL werden vom Kongress bestätigt. Die Zentralsekretärinnen und -sekretäre, einschließlich der Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands, werden vom Kongress auf Vorschlag des Nationalvorstands gewählt. Die Überwachungskommission wird ebenfalls vom Kongress gewählt.
8./XXXIII. Ordentlicher Kongress – 6. und 7. Dezember 2019
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