Gemeinsame Charta, um die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu erreichen

dth_signature_charteDie gemeinsame Charta vom 20. September 2004, die es zum Ziel hat, die Chancengleichheit bei der Arbeitssuche für behinderte Personen zu fördern, wurde kürzlich überarbeitet und angepasst.

Bei Gelegenheit des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der am 3. Dezember 2015 war, wurde eine neue Ausführung der „Gemeinsamen Charta zur Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung“, von OGBL, LCGB, UEL und INDR, in den Räumlichkeiten von Info-Handicap, unterzeichnet. Durch diese Unterschrift bestätigen die Sozialpartner mit Nachdruck, dass sie sich gemeinsam für die Integration der Menschen mit Behinderung in den Unternehmen einsetzen.

Die Menschen mit Behinderung können mit Situationen von Vermeidung, Ablehnung, Isolierung konfrontiert sein sowie Opfer eines regelrechten sozialen Ausschlusses sein, und das nur wegen ihrer Behinderung. All dies erhöht das Risiko von finanzieller und materieller Ungewissheit.

Der Statut der Personen, die sich in einer Situation von beschränkter Arbeitsfähigkeit befinden, ist sehr unterschiedlich: Angestellter mit Behinderung, neueingegliederter Arbeitnehmer usw. oder sogar ohne besonderen Statut. Die Notsituation, in der sich diese Personen befinden, wenn sie den Eindruck haben, dass der Arbeitsmarkt sowie die Unternehmen, für die sie sich interessieren, ihnen verschlossen bleiben, ist immer die gleiche.

Die Unternehmen strengen sich jetzt schon an, wenn es darum geht, Menschen mit reduzierter Arbeitsfähigkeit einzustellen, besonders im Rahmen ihrer Politik eines sozialpolitisch verantwortlichen Betriebes (Entreprise socialement responsable, ESR). Obwohl die Fälle von Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung zahlreich bleiben, so hat die Unterzeichnung dieser Charta es zum Ziel, die Vertreter der unterzeichnenden Unternehmen für diese Situation zu sensibilisieren, und sie dazu zu veranlassen, ihre Anstrengungen noch zu verbessern, um diese Menschen in ihre Teams zu integrieren. Arbeit haben ist ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, autonom und unabhängig zu sein, also wenn es darum geht, Teil der Gesellschaft zu sein.

Die Charta ist ein Aufruf zur Handlung. Im Rahmen der Unterzeichnung der vorerwähnten Charta, planen die Unterzeichner schon eine Reihe von konkreten Projekten und Aktionen für 2016: außer einer wichtigen Sensibilisierungs- und Informationskonferenz, die im Frühjahr 2016 stattfinden wird, und sich an die Arbeitgeber richtet, werden anonym gehaltene Karteikarten mit den Personalien aufgestellt, um den Menschen mit Behinderung die Suche nach einer Arbeit zu erleichtern. Diese Karteikarten beinhalten einen klassischen Lebenslauf des behinderten Menschen, sowie Einzelheiten über die notwendigen Einrichtungen und Anpassungen, die der Arbeitgeber durchführen muss, sowie die möglichen Eingliederungsmaßnahmen.

Mitgeteilt am 3. Dezember 2015

>> Siehe Link zur Charta in PDF-Format

Charte_commune_signee_2015_12_03


Nützliche Informationen:
Statutenbeispiele von Menschen mit beschränkter Arbeitsfähigkeit:

Ein Mensch wird als Angestellter mit Behinderung betrachtet, wenn er ein Arbeitsfähigkeitsdefizit von mindestens 30% aufweist, die durch einen Arbeitsunfall entstanden ist oder wegen einer körperlichen, mentalen, sensoriellen oder psychischen Schwäche, oder aus psychosozialen Schwierigkeiten, die den Mangel noch verschärfen, und der trotzdem als fähig erklärt wird, einen Beruf auszuüben.

Die Arbeitgeber sind in einem gewissen Maße dazu angehalten, Arbeitnehmer anzustellen, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde:

  • mindestens einen Arbeitnehmer mit Behinderung für einen Arbeitgeber, der mindestens 25 Angestellte beschäftigt;
  • muss bis zu einem Prozentsatz von 2% seiner Arbeitnehmerschaft bei mindestens 50 Angestellten, Arbeitnehmer mit Behinderung einstellen;
  • muss bis zu einem Prozentsatz von 4% seiner Arbeitnehmerschaft bei mindestens 300 Angestellten, Arbeitnehmer mit Behinderung einstellen.

Ein wiedereingegliederter Angestellter ist laut Artikel 187 des Sozialgesetzbuches nicht als behindert zu betrachten, vielmehr als jemand, der nach einer Krankheit oder nach einem Gebrechen, nicht mehr die Fähigkeit besitzt, die Arbeiten auszuführen, die er bei seiner letzten Arbeit durchgeführt hat.

Eine Unabhängigkeit voller Hindernisse

Eine Delegation der Abteilung Behinderte Arbeitnehmer (DTH), zusammengesetzt aus Joël Delvaux, Ronny Wagner, Guy Bintz, Marc Seiler und Jang Paulus, in Begleitung von Carlos Pereira, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, und Lynn Settinger, Zentralsekretärin, wurde vom Gesundheitsminister Romain Schneider empfangen, um sich über die zukünftige Reform der Pflegeversicherung zu unterhalten.

Nachdem der Minister kurz die Grundlinien der Reform, so wie er sie in Betracht zieht, vorgestellt hat, die außerdem weit davon entfernt ist, die Zustimmung des OGBL zu erhalten, hat der Minister darauf bestanden, die DTH dahingehend zu beruhigen, indem er ihr versprach, dass die Berechnungsmethode der Pauschale, die jedem Empfänger zusteht, in Zukunft die gleiche bleiben wird.

Die Vertreter der DTH haben ihrerseits den Minister darauf aufmerksam gemacht, dass der gegenwärtige Katalog der angebotenen Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung sehr schlecht an ihre Situation angepasst ist. Wie der Minister selbst unterstrich ist es tatsächlich so, dass die Pflegeversicherung ursprünglich eingeführt wurde, um vorwiegend den Bedürfnissen der älteren Menschen zu begegnen, und nur in geringem Maße denen der Menschen mit Behinderung. Der Minister hat sich jedoch dazu verpflichtet, diese Missstände im Rahmen der Reform zu beheben und hat sogar der DTH vorgeschlagen, ihm eine Liste mit Leistungen zukommen zu lassen, die dem Katalog beigefügt werden müssten.

Der Minister hat ebenfalls darüber informiert, dass es dringend scheint klarzustellen, bezüglich der Frage der Behinderung, was unter die Verantwortung der Pflegeversicherung, der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), des Arbeitsministeriums, des Familienministeriums und des Transportministeriums fällt. Die verschiedenen Verantwortlichkeiten seien zurzeit nicht klar genug festgelegt.

Anschließend wurde die Frage der Unabhängigkeit der Personen mit Behinderung angesprochen. Die DTH hat also eine Reihe von Hindernissen hervorgehoben, mit denen viele Menschen mit besonderen Bedürfnissen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Einerseits arbeiten die Pflegedienstleister nicht 24 Stunden auf 24. Dies zwingt die Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit, auf einige Aktivitäten zu verzichten. Andrerseits, wenn die Pflegeversicherung nicht vorrangig im Interesse von Menschen mit Behinderung geschaffen wurde, so wurde sie noch weniger für Empfänger dieser Versicherung geschaffen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und demnach noch spezifischere Bedürfnisse haben.

dth_entrevue_ministre_09_2015_2Die DTH hat darüber hinaus die Frage der Prozeduren aufgeworfen, wenn es darum geht Material anzuschaffen oder zu ersetzen, die zur Unabhängigkeit der Menschen mit Behinderung notwendig sind. Zuerst ist es so, dass die Liste des zur Verfügung stehenden Materials zurzeit zu eingeschränkt ist. Manchmal kommt es sogar zu Widersinnigkeiten wie zum Beispiel, dass Teile, die nicht als „für besondere Bedürfnisse“ eingestuft sind, nicht ausgeliefert werden, obwohl sie besser für die betroffene Person angepasst wäre und auch billiger wäre. Dazu kommt noch, dass bei Materialdefekt, verschiedene Personen mit schwerer Behinderung während mehreren Tagen immobilisiert sein können, bevor sie das Ersatzteil, zum Beispiel ihres Rollstuhls, endlich bekommen. Und dies, ausschließlich wegen Prozeduren, obwohl konkret eine Instandsetzung sehr schnell möglich wäre.

Der Minister hat sich sehr aufmerksam gegenüber den Beschwerden der DTH gezeigt. Er hat auch eingesehen, dass eine Reihe von Schwierigkeiten, mit denen die betroffenen Menschen konfrontiert sind, total absurd sind, und hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, im Rahmen der Reform, Verbesserungen der Betreuung einzuführen.

Mitgeteilt vom OGBL am 1. Oktober 2015

Behindertenorganisationen fordern eine Ausweitung der Behindertenrechte in der Verfassung

Seit einiger Zeit wird in Luxemburg eine wichtige Verfassungsreform vorbereitet. Die Verfassung ist ein grundlegender Text des luxemburgischen Staates, der eine Basis nicht nur für die Erarbeitung neuer Gesetzgebungen bietet, sondern auch für die Auslegung der bestehenden Gesetze und für die von den Gerichten entwickelten Jurisprudenzen. Diese Verfassungsreform betrifft uns Alle und sollte folglich in einem demokratischen Prozess gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden!

Im Sinne des Artikels 29 der von der luxemburgischen Regierung ratifiizierten Behindertenrechtskonvention, in dem der Staat sich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben abzusichern, melden wir uns gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen Daaflux, Elteren a Pedagoge fir Integratioun, Zesummen aktiv – ZAK und der Abteilung Behinderter Arbeitnehmer DTH des OGBL hiermit bei der Diskussion um die Verfassungsreform zu Wort und zu Gebärde.

Wir haben nachgelesen, wie es mit den Rechten von uns Menschen mit Behinderungen in der aktuellen Verfassung [1] aussieht. In der Verfassung steht (deutsche Übersetzung ist von uns):

„Art. 11 (5) Das Gesetz regelt die Prinzipien der sozialen Sicherheit, den Schutz der Gesundheit, die Rechte der Arbeitnehmer, die Bekämpfung der Armut und die soziale Integration der Bürger mit Behinderungen.“

Wir haben uns beim Lesen gefragt: Warum sollte ein Gesetz nur „Prinzipien regeln“? Wie war bisher bei dieser vagen Formulierung überhaupt eine juristische Kontrolle der Entwicklung zur sozialen Integration möglich? Die aktuelle Regelung des „Prinzips“ der Integration von Bürgern mit Behinderungen – in einem 5. Abschnitt als letzter Punkt eines Artikels festgehalten – entspricht – erst recht nach der Ratifikation der Behindertenrechtskonvention – absolut nicht den Gegebenheiten in der heutigen Gesellschaft und dem Bedarf von Menschen mit Behinderungen!

Wir fragen uns weiter: Ist denn eine Besserung in Sicht? Was wir herausgefunden haben: Die Verfassungsreform wird von der Kommission der Institutionen und der Verfassungsreform der Abgeordnetenkammer vorbereitet und koordiniert. Wir haben im Protokoll der Kommission vom 20. Februar 2013 auf Seite 8 [2] gelesen, dass ein neuer uns betreffender eigener Artikel vorgeschlagen wurde, mit dem wir wirklich sehr einverstanden sind (auch hier Übersetzung von uns):

„Art. 43. Der Staat achtet darauf, den vollen und gleichen Genuss aller Menschenrechte und aller Grundfreiheiten der Menschen mit Behinderungen zu schützen, zu fördern und abzusichern und den Respekt der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Wir haben uns sehr gefreut, diese Zeilen zu lesen! Dann aber haben wir beim Weiterlesen des Protokolls mit Erschrecken festgestellt, dass die Kommission den letzten Teil des Textvorschlags nun streichen will, also den Teil über die Förderung der Menschenwürde der Menschen mit Behinderungen. Grund: Die Thematik der Menschenwürde würde schon in einem allgemeineren Teil der Verfassung behandelt.

Wir bitten die Mitglieder der Kommission jedoch dringendst darum, die Achtung der Menschenwürde mit in den geplanten Artikel über die Menschrechte von Menschen mit Behinderungen aufzunehmen!! Und wir bitten die Zivilgesellschaft hier um Unterstützung! Denn – wie wir in unserer gemeinsamen Arbeit erfahren mussten, finden gerade hier – im Bereich der Menschenwürde die meisten Verletzungen an Menschen mit Behinderungen statt. Deshalb muss der Zusammenhang der Förderung unserer Würde und des Schutzes unserer Menschenrechte in einen gemeinsamen Artikel!

Doch auch wenn ein solcher grundsätzlicher Artikel ein großer Schritt in die richtige Richtung sein wird, er wird nicht genügen. Wir schlagen weitere Änderungen vor, die sich aus der UN Konvention ergeben.

Eine Änderung betrifft die uns zugesicherte politische Partizipation. Siehe hier 3. Abschnitt des Artikels 53 der Verfassung, der Menschen, die unter Vormundschaft stehen, vom Wahlrecht ausschließt:

Wir zitieren (Übersetzung wieder von uns):

„Art. 53.
Weder wählbar noch zur Wahl aufgestellt werden können…
(3) Erwachsene unter Vormundschaft.“

Wir weisen darauf hin, dass das Recht zu wählen und gewählt zu werden das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie ist und dass dieses Recht jedem erwachsenen Mitglied der Gesellschaft zusteht – und damit auch Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Behinderung unter rechtlicher Betreuung stehen!

Der Absatz 3 von Artikel 53, der Menschen unter Vormundschaft das Recht auf politische Teilhabe nimmt, muss daher ersatzlos gestrichen werden! Im Übrigen sind wir der Meinung, dass der Artikel, der mehrere Personengruppen vom Wahlrecht ausschließt grundsätzlich gestrichen werden muss.

Natürlich ergibt sich daraus dann eine Änderung des Vormundschaftsrechts (Unterstützung statt Vertretung und „Bevormundung“) und des Wahlrechts (Ausbau der Unterstützungsmaßnahmen). Diese Reformen wurden ja auch im nationalen Aktionsplan der Regierung angekündigt. Aber um diese Gesetze zu reformieren, muss die Grundlage in der Verfassung geschaffen werden! In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen nicht nur unvereinbar ist mit Artikel 29 der Behindertenrechtskonvention, sondern auch mit Artikel 25 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN–Zivilpakt)!

Ein weiteres großes Anliegen von uns – und hier sind auch andere diskriminierte Bevölkerungsgruppen betroffen – ist die Schaffung eines grundlegenden Artikels in der Verfassung betreffend das Verbot von Diskriminierung.

So haben wir mit Besorgnis im aktuellen Tätigkeitsbericht [3] des Gleichbehandlungszentrums CET gelesen, dass Fälle von Diskriminierungen nicht ausreichend gerichtlich verfolgt werden und es kaum Jurisprudenzen für diesen Bereich gibt. Dafür gibt es sicher mehrere Gründe. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist eine feste Grundlage für die Antidiskriminierungsgesetzgebung in der Verfassung! Wie von der Menschenrechtskommission in ihrer Stellungnahme [4] gefordert, ist ein eigener Artikel nach dem Vorbild des Artikels 21 der Grundrechtscharta der Europäischen Union, der die Diskriminierung aufgrund von verschiedenen Motiven, darunter Behinderung, verbietet, absolut notwendig!

Zuletzt weisen wir bei dieser Gelegenheit nochmals auf die dringende Notwendigkeit der gesetzlichen Anerkennung der Gebärdensprache in Luxemburg hin. Inzwischen sind wir mit Malta und Bulgarien hier die Schlusslichter in der europäischen Union! Höchste Zeit also für eine Veränderung!

Wie wir – gemeinsam mit Daaflux – schon des Öfteren wiederholt haben, so gibt es verschiedene Arten der gesetzlichen Anerkennung, eine davon ist die Anerkennung auf Verfassungsebene. Durchaus denkbar wäre eine Formulierung wie in der österreichischen Verfassung: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze.” Die natürlich dann folgen müssen.

Gut gefällt uns auch die Formulierung in der ungarischen Verfassung: “Ungarn schützt die Ungarische Gebärdensprache als Teil der ungarischen Kultur.”

Es gibt ebenfalls die Möglichkeit der Anerkennung in einem Rahmengesetz, auch das wäre eine Lösung für Luxemburg, mit der wir einverstanden wären. Allerdings – dieses Rahmengesetz gibt es noch nicht und soweit wir wissen, ist auch keines in Vorbereitung.
So oder so – der aktuelle Artikel 29 über den Gebrauch der Sprachen in der Verfassung ist zu schwach, um eine zufriedenstellende Grundlage für eine gesetzliche Anerkennung darzustellen (Übersetzung von uns):

Art. 29.
Das Gesetz regelt den Gebrauch der Sprachen im Bereich Verwaltung und Justiz.

Bitte bessern Sie auch hier nach! Damit die gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache nicht länger ein Versprechen im Aktionsplan bleibt! Mit einer Stärkung des Artikels 29 bzgl. der Sprachen und darauf folgend einer Reform des Gesetzes über den Gebrauch der Sprachen [5] können Sie mit dafür sorgen, dass unsere gehörlosen FreundInnen, die ausschließlich in deutscher Schriftsprache kommunizieren, zuverlässig Anschreiben der Verwaltungen in deutscher Sprache erhalten und nicht wie leider immer noch üblich in französischer Sprache.

Sie sehen, es gibt großen Handlungsbedarf, was die Absicherung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Verfassung betrifft. Für einen wichtigen Austausch bezüglich der Verfassungsreform zu den Themen Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, Absicherung der politischen Partizipation, Antidiskriminierung und Anerkennung der Gebärdensprache stehen wir sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie uns als ExpertInnen in eigener Sache ernst!

Nëmme Mat Eis!
7, rue Tony Burg
L–1278 Luxemburg
E Mail : info@nemmemateis.lu
GSM : 621 19 29 03

Daaflux
www.daafllux.lu

Elteren a Pedagoge fir Integration
www.integration–epi.lu

Zesummen aktiv – ZAK!
www.zak.lu

Département des Travailleurs Handicapés DTH / OGBL

 

Invitation à une conférence portant sur l’assistance personnelle

La ratification de la Convention ONU sur les droits et la dignité des personnes en situation de handicap oblige le Luxembourg à assurer l’accès aux Droits de l’Homme aux personnes handicapées. La liberté de choisir où et avec qui nous voulons vivre fait partie de ces droits. La réalité est cependant telle que beaucoup de personnes en situation de handicap ne disposent pas de cette liberté. Ces personnes sont forcées, faute d’alternatives, de vivre continuellement en institution ou auprès de leurs parents. La situation n’est pas plus rose dans le monde du travail. Trop de personnes en situation de handicap travaillent dans des ateliers “protégés” ou sont restreints dans leur choix de métier.

Le concept-clé de la vie autodéterminée est l’assistance personnelle. Ce concept inclut entre autres la possibilité pour les personnes en situation de handicap de gérer elles-mêmes l’argent qui leur est imparti du fait de leur degré de handicap. De cette manière, il leur sera possible d’organiser elles-mêmes l’assistance dont elles ont besoin au quotidien, c’est-à-dire de définir elles-mêmes quand, où et comment elles ont besoin d’assistance.

Au cours des 20 ans passés, plusieurs modèles intéressants d’assistance personnelle ont été introduits dans plusieurs pays, notamment en France.
Dans ce contexte, l’association Nëmme Mat Eis! Asbl en partenariat avec le Département des Travailleurs Handicapés (DTH) de l’OGBL vous invite à la conférence

La vie autodéterminée grâce à l’assistance personnelle

le samedi 27 octobre 2012, de 15h00 à 17h00
à Hespérange dans la Salle Nicolas Braun , 474, route de Thionville.

Le conférencier français, Marcel Nuss, présentera le concept de l’assistance personnelle. Malgré son handicap physique lourd, Monsieur Nuss a lutté avec succès ensemble avec d’autres personnes concernées pour s’assurer une vie autonome. Aussi bien en tant que membre d’associations qu’au niveau politique, il s’engage en faveur de la vie autodéterminée pour les personnes en situation de handicap. Il est également l’auteur de nombreux livres et dissertations traitant de ce sujet. (Info sup. http://nussmarcel.fr/blog/ )

Patrick Hurst, président de l’association Nëmme Mat Eis ! Asbl présentera la situation luxembourgeoise en matière de prise en charge des personnes handicapées et présentera des idées et doléances concrètes pour aller vers un système d’assistance personnelle aussi au Luxembourg. (Info supplémentaire: http://www.nemmemateis.lu/index.php/fr/ )

Joël Delvaux, secrétaire syndical et membre fondateur du Département des Travailleurs Handicapés de l’OGBL pour sa part interviendra sur l’importance du concept «assistance personnelle» dans le monde du travail, concept qui en effet permet une pleine et véritable inclusion des salariés handicapés sur le marché du travail ordinaire et ceci même en cas de handicap lourd.

Les locaux ou se tiendra la conférence sont accessibles. Des stationnements réservés sont disponibles. La traduction en langue française, lange allemande et langage des signes allemand (DGS) est assurée.

Communiqué par le comité du DTH/OGBL
le 18 octobre 2012

Communiqué de l’assemblée générale du Département des travailleurs handicapés de l’OGBL (DTH/OGBL)

A l’occasion de l’assemblée générale du DTH/OGBL en date du 16 juin 2012, le président Ronny Wagner a présenté pour l’année écoulée un rapport d’activité bien rempli. Les points forts étaient, entre autre,

– la participation de notre département à l’élaboration du plan d’action luxembourgeois portant sur la mise en pratique de la convention de l’ONU relative aux droits des personnes handicapées,
– la collaboration avec la Chambre des Salariés pour des formations continues accessibles pour tous,
– ainsi que, en coopération avec l’ACAL/OGBL, l’intervention du département auprès des ministères compétents pour revendiquer plus de sécurité, une formation adéquate des chauffeurs et une meilleure prise en charge des personnes bénéficiant du transport spécialisé.

Après l’élection du nouveau comité du DTH 2012-2013, l’assemblée a donné son feu vert pour continuer les actions en cours. De ce fait, les travaux communs avec la CSL pour des formations accessibles à tous seront relancés et la collaboration avec l’ACAL dans les actions pour améliorer le transport spécialisé sera intensifiée.

Le DTH/OGBL veillera aussi à garder un œil critique sur la bonne mise en œuvre du plan d’action luxembourgeois portant sur la convention de l’ONU relative aux droits des personnes handicapées. Le DTH n’acceptera aucune concession en ce domaine sous prétexte de plan d’austérité et de crise. Depuis trop longtemps déjà les personnes handicapées attendent la reconnaissance de leurs droits fondamentaux. Toutefois, il ne nous suffit pas d’une reconnaissance écrite, celle-ci doit être suivie de faits réels dans les différents domaines de la vie de tous les jours.

Dans ce contexte, le DTH/OGBL veillera aussi dans les mois à venir à renforcer les droits des salariés embauchés dans les ateliers protégés. La mise en place d’un contrat collectif de travail et la reconnaissance des compétences acquises en sont deux exemples.

Communiqué par le Département des Travailleurs Handicapés de l’OGBL
Le 19 juin 2012

DTH/OGBL solidarisch mit dem Europäischen Protestmarsch vom 5. Mai 2012!

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer des OGBL vom 19. April 2012, haben dessen Mitglieder einstimmig beschlossen, sich mit dem Europäischen Protestmarsch vom 5. Mai 2012 solidarisch zu erklären. Dieser Marsch wird zum zweiten Mal von der Selbstvertretungsorganisation „Nëmme mat Eis! Asbl“ in Luxemburg organisiert unter dem diesjährigen Motto „Mit persönlicher Assistenz aufbauen, statt auf Pflege warten“.

Was ist der Europäische Protesttag der Menschen mit Behinderungen?

Im Jahr 1992 wurde auf Initiative von „Disabled Peoples International“ erstmalig der 5. Mai zum Europaweiten Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärt. Seit dem Jahr 1992 protestieren Menschen mit Behinderungen in vielen Städten, Gemeinden und Regionen in europä-ischen Ländern alljährlich am 5. Mai mit Demonstrationen, Aktionen, aber auch Fachveranstaltungen gegen Diskriminierungen und Benachteiligungen und kämpfen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Da die Abteilung der behinderten Arbeitnehmer des OGBL der Überzeugung ist, dass persönliche Assistenz ein wichtiges Element zur Integration behinderter Menschen auf dem regulären Arbeitsmarkt darstellt, ruft sie ihre Mitglieder und Sympathisanten auf, sich am 5. Mai dem EU- Protestmarsch von „Nëmme Mat Eis! Asbl“ anzuschließen.

Die Demonstration findet am Samstag, den 5. Mai 2012 in der Hauptstadt Luxemburg statt. Sie beginnt um 14.00 Uhr, vorgesehenes Ende ist 16.00 Uhr. Treffpunkt und Start ist die Place de la Constitution vor der Gëlle Fra. Ziel der Demonstration ist die Place d’Armes. Hier werden auch die Abschlussreden gehalten.

Seid solidarisch und kommt zahlreich!

Mitgeteilt von der Behindertenabteilung (DTH) des OGBL
am 24. April 2012