Verbirgt eine gute Nachricht eine weniger gute?

Den französischen Grenzgängern mit gemischten Einkünften wurde ein weiterer Aufschub hinsichtlich der Anwendung des Steuerabkommens zwischen Frankreich und Luxemburg gewährt, das 2018 unterzeichnet und 2019 ratifiziert wurde.

In diesem Jahr können die französischen Grenzgänger nämlich noch ihr luxemburgisches Einkommen (für das Steuerjahr 2023) nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der in Luxemburg gezahlten Steuern in Frankreich angeben. Dies wird jedoch, laut dem französischen Finanzministerium, das letzte Mal sein. In diesem Jahr wird also für jene, die ein gemischtes (französisches und luxemburgisches) Einkommen haben, noch die sogenannte „Effektivsatzmethode“ (“taux effectif”) angewandt.

In Bezug auf das neue Prinzip, das in dem 2018 unterzeichneten Abkommen enthalten ist, sieht das System einen Steuerkredit (Anrechnungsmethode) vor, bei der nur die Sozialversicherungsbeiträge von dem luxemburgischen Einkommen abgezogen werden, das in Frankreich als „globales Einkommen“ zu erklären ist. Anschließend wird die französische Steuer auf das gesamte Einkommen berechnet, von der die bereits in Luxemburg gezahlte Steuer in Form eines Steuerkredits abgezogen wird, der die französische Steuerlast neutralisieren soll.

Um eine „starke“ Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird dem in Frankreich Ansässigen ein Steuerkredit in Höhe der in Luxemburg gezahlten Steuer gewährt, der auf die in Frankreich geschuldete Steuer angerechnet wird.

Während der französische Wirtschaftsminister Bruno Lemaire öffentlich erklärt hat, dass das Abkommen keine Auswirkungen haben werde, betont der OGBL seinerseits, dass diese Methode nicht neutral ist und übrigens im Jahr 2020, als der Versuch schließlich gescheitert war, einige Steuerzahler ihre Steuerlast je nach Fall um einige Hundert bis mehrere Tausend Euro erhöht sahen.

Die negativen Auswirkungen auf französische Grenzgänger dürften umso größer sein, wenn das Niveau des Einkommens aus Luxemburg deutlich über dem Medianeinkommen liegt und das französische Einkommen viel niedriger ist. Dies dürfte für viele französische Grenzgängerhaushalte mit gemischten Einkommen aus Löhnen und Gehältern sowie Renten der Fall sein, insbesondere wenn man bedenkt, dass ein in Luxemburg eingezahltes Rentenversicherungsjahr finanziell im Durchschnitt 4-5 Jahren in Frankreich entspricht!

Wo bleibt dabei die Neutralität?

Mit dieser neuen, von der französischen Regierung gewollten globalen Berechnungsmethode ergeben sich drei Situationen, die sich abzeichnen:

  • Je höher das Einkommen auf luxemburgischer Seite und je niedriger es auf französischer Seite ist, desto höher wird die Steuer steigen
  • eine geringere Steuererhöhung bei ausgeglichenem Einkommen
  • keine oder nur geringe Auswirkungen, wenn das französische Einkommen im Vergleich zum luxemburgischen Einkommen hoch ist

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass französische Grenzgänger, die kein Einkommen aus Frankreich haben, von dieser neuen Berechnungsmethode nicht betroffen sind. Hingegen können luxemburgische Gebietsansässige mit französischem Einkommen betroffen sein.

Das französische Finanzministerium hat eine Folgenabschätzung in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse bislang jedoch noch nicht veröffentlicht wurden. Folglich sind die genauen Auswirkungen nicht bekannt. Der OGBL, der von Anfang an in dieser Sache interveniert hat, fordert Transparenz und verlangt, dass die Folgenabschätzung im Namen der Steuergerechtigkeit endlich veröffentlicht wird. Schließlich fordert der OGBL, dass der französische Finanzminister seine Verpflichtungen einhält, d.h. dass sich die Anwendung des neuen Steuerabkommens für alle Betroffenen als neutral erweist.

Dieser Artikel wurde im Aktuell veröffentlicht (3/2024)

Fristen für den Versand von Arbeits­unfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland: der OGBL sucht nach Lösungen

Eine OGBL-Delegation, bestehend aus Jean-Luc De Matteis, Jacques Delacollette und Christian Simon-Lacroix, traf sich am 3. April 2023 mit Nadine Welter, Erste Beraterin im Arbeitsministerium, assistiert von Armin Skrozic und Linda Dioniso, um über die Frage der Fristen für den Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu sprechen. Angesichts der Verlängerung der Postlaufzeiten infolge der Neuorganisation der Postdienste in Frankreich, aber auch in Belgien und Deutschland, wird die Verpflichtung des Grenzgängers, seinem Arbeitgeber oder seinem Vertreter spätestens am dritten Tag seiner Abwesenheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, auf dem Postweg in der Praxis immer komplizierter.

Um vielen Grenzgängern die Möglichkeit zu geben, ihrer Pflicht zur Meldung und Übermittlung des Krankenscheins in gutem Glauben nachzukommen, hat der OGBL vorgeschlagen, die geltende Gesetzgebung zu ändern.

Um dem Arbeitgeber jedoch eine Garantie zu geben und damit er nicht im Ungewissen über die Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers bleibt, wurde insbesondere vorgeschlagen, die Pflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber (oder seinen Vertreter) persönlich zu benachrichtigen und ihm die Bescheinigung auf andere Weise, wie beispielsweise per E-Mail, zu übermitteln, zu verschärfen.

Der OGBL informierte die Vertreter des Ministeriums auch darüber, dass sich die Frage der Postlaufzeiten auch im Rahmen der Gespräche im Vorfeld von Entlassungen stellt, da in diesen Fällen die Frist zwischen dem Brief und dem Gesprächstermin so kurz ist, dass das Gespräch bereits vor Erhalt des Briefes stattfinden kann – was dem Arbeitnehmer natürlich nicht einmal die Möglichkeit gibt, daran teilzunehmen.

Die Delegation des Ministeriums war sich dieser Probleme bewusst und erklärte, dass sie diese Fragen im Hinblick auf einen möglichen Vorschlag zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs untersuchen werde.

Neues bei der Besteuerung der französischen Grenzgänger

Das Feuilleton geht weiter, was das zukünftige französisch-luxemburgische Steuerabkommen betrifft. Die von den französischen Behörden versprochene Folgenabschätzung liegt immer noch nicht vor, aber dank der Aktion des OGBL wurde ihre Anwendung um ein weiteres Jahr verschoben.

Die Nachricht kam tatsächlich vor einigen Wochen: Die Anwendung des neuen französisch-luxemburgischen Steuerabkommens wird um ein weiteres Jahr verschoben, wie Grenzgängersteuerzahler bei der Erstellung ihrer französischen Steuererklärungen feststellen konnten.

Der OGBL begrüßt diese vorsorgliche Maßnahme, die von einer Abgeordneten aus der Moselle gefordert und von zahlreichen französischen Abgeordneten aus Lothringen unterstützt wurde.

Dennoch ist der Fall noch nicht abgeschlossen, da die berüchtigte Folgenabschätzung, die von der französischen Regierung für 2021 versprochen wurde, immer noch nicht vorliegt und es immer noch keine klaren Anzeichen dafür gibt, dass die diskriminierende Berechnungsmethode der globalen Besteuerung durch die französische Steuerbehörde in Frage gestellt wird.

Der OGBL hat mit Hilfe seiner Grenzgängersektionen keine Mühen gescheut und vermehrt Kontaktaufnahmen vorgenommen, um die Kaufkraft der betroffenen Arbeitnehmer und Rentner zu verteidigen. Der OGBL widersetzt sich der Anwendung dieses Abkommens und fordert die zuständigen Minister auf, dieses Steuerabkommen durch einen neuen Zusatzvertrag zu ändern, der zum Beispiel garantieren würde, dass die bereits in Luxemburg gezahlten Steuern bei der Zusammenrechnung der Einkünfte für die Anwendung der französischen Steuertabelle abgezogen werden. Dies wäre nur gerecht und würde eine echte Steuergerechtigkeit darstellen.

Der französische Finanzminister hatte bei der Anwendung des Abkommens „Auswirkungsneutralität“ versprochen, was bei dem gescheiterten Versuch im Jahr 2021 nicht der Fall war. Eine Reihe von Grenzgängern, die Arbeitnehmer oder Rentner mit gemischten Einkommen sind, mussten erhebliche Erhöhungen hinnehmen, die in einigen Fällen zwischen 400 und 3000 Euro lagen.

Abschließend ist zu betonen, dass der OGBL die einzige Gewerkschaft war, die sich aktiv für die steuerlichen Belange der Grenzgänger einsetzte: Neben der Veröffentlichung einer großen Anzahl von Mitteilungen zu diesem Thema seit 2020, kann man auch die in diesem Zusammenhang organisierten Demonstrationen in Metz im Oktober 2021 und Mai 2022, die Interpellation der Kandidaten für die Parlamentswahlen in Lothringen im Jahr 2022 und mehr als fünfzehn Unterredungen mit den zwischen 2021 und 2023 gewählten Abgeordneten erwähnen.

Nach der Steuerreform von 2016 in Luxemburg, die die Steuergerechtigkeit zwischen den ansässigen Haushalten und den französischen Grenzgängerhaushalten wiederhergestellt hat, und der nunmehr anstehenden Umsetzung des Steuerabkommens von 2019 haben die französischen Grenzgängerhaushalte mit gemischten Einkommen das berechtigte Gefühl, zeitgleich eine drastische Steuererhöhung und einen konsequenten Rückgang ihrer Kaufkraft hinnehmen zu müssen, was langfristig dazu führen könnte, dass Luxemburg seine Attraktivität verliert. Der OGBL kann diese Situation schlichtweg nicht akzeptieren.

Der OGBL wird dieses Dossier weiterhin aufmerksam verfolgen. Er fordert außerdem erneut, dass die von Frankreich versprochene Folgenabschätzung endlich durchgeführt und den Grenzgängern vorgelegt wird.

Der OGBL bleibt solidarisch

Nach mehreren Tagen der Mobilisierung gegen die Rentenreform der französischen Regierung rufen die französischen Gewerkschaften für den 7. März zu einem Streik- und Blockadetag auf. In mehreren Sektoren und Unternehmen wurden bereits unbefristete Warnstreiks angekündigt.

Wie bei den vergangenen Mobilisierungstagen zeigt sich der OGBL erneut solidarisch mit den französischen Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften, die gegen eine ungerechte Reform zur Erhöhung des Renteneintrittsalters kämpfen, die von einer großen Mehrheit der französischen Bevölkerung abgelehnt wird.

IMG_1961Der Aktionstag begann heute Morgen mit der Enthüllung eines Transparents auf der Autobahn A3 bei Düdelingen mit der Aufschrift “Tous ensemble pour nos retraites” (Alle gemeinsam für unsere Renten).

Im Laufe des Vormittags wird sich eine OGBL-Delegation ebenfalls zu einem Streikposten im Departement Moselle begeben, um dort Unterstützung zu leisten.

Schließlich werden große OGBL-Delegationen an den von der Intersyndicale einberufenen Demonstrationen in Longwy und Metz teilnehmen.

Bereits an den vergangenen Mobilisierungstagen hatten OGBL-Delegationen mit bis zu 150 Personen an den Demonstrationen teilgenommen, insbesondere in Metz. Auch die französischen Grenzgängersektionen des OGBL beteiligen sich aktiv an den Diskussionen in den lokalen Gewerkschaften.

Zahlreiche französische Grenzgänger sind direkt oder indirekt von dem Reformvorhaben betroffen. So haben viele von ihnen gemischte Karrieren und/oder Ehepartner, die in Frankreich arbeiten.

Der OGBL fordert die französische Regierung erneut auf, das Reformprojekt unverzüglich zurückzuziehen und kündigt an, sich an allen Aktionen zu beteiligen, die nach diesem ersten Streik- und Blockadetag stattfinden werden.

Mitgeteilt vom OGBL,
den 7. März 2023

Rentenreform in Frankreich: OGBL zeigt sich solidarisch

Metz 10

Angesichts des massiven Angriffs auf das französische Rentensystem durch Präsident Macron und die Regierung Borne steht der OGBL voll und ganz hinter den französischen Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften und beteiligt sich in diesem Sinne an den laufenden Mobilisierungen in Frankreich.

Zur Erinnerung: Die französische Regierung will die Beitragszeit auf 43 Jahre verlängern und das Rentenalter von 62 auf 64 Jahre anheben. Fast drei Viertel der Franzosen sind gegen diese Reform. Am 19. Januar haben sich anlässlich eines ersten Streik- und Mobilisierungstages mehr als zwei Millionen Menschen in ganz Frankreich mobilisiert.

Der OGBL nahm mit einer Delegation von 120 Militanten an der von den Gewerkschaften organisierten Einheitsdemonstration in Metz teil, an der insgesamt mehr als 13.000 Personen teilnahmen.

Ein weiterer Mobilisierungstag ist für den 31. Januar vorgesehen. Der OGBL wird wieder mit einer großen Delegation in Metz anwesend sein, zusammen mit den französischen Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften.

Zahlreiche Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, sind direkt oder indirekt von der von der französischen Regierung angestrebten Reform betroffen: entweder weil sie eine gemischte Laufbahn haben oder weil ihr Ehepartner in Frankreich arbeitet.

Der OGBL unterstützt daher voll und ganz die Mobilisierungen in Frankreich und fordert die französische Regierung auf, ihre Rentenreformpläne zurückzuziehen. Darüber hinaus gilt es, die luxemburgischen Arbeitgeber und ihre politischen Verbündeten zu warnen: Ein Angriff auf das luxemburgische Rentensystem würde in jedem Fall eine ähnliche Reaktion hervorrufen wie die der französischen Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften.

Mitgeteilt vom OGBL,
den 30. Januar 2023

Prise de position des candidats qualifiés pour le second tour des législatives 2022

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L’application de la convention fiscale franco-luxembourgeoise du 20 mars 2018, signée en 2019 par les deux pays, « garantissait » qu’il n’y aurait pas d’impact pour les revenus salariaux et provenant des pensions des frontaliers français. Hélas, au moment de son entrée en vigueur, en 2020, la nouvelle convention fiscale a apporté une très mauvaise surprise aux frontaliers ayant des revenus mixtes, qu’ils soient mariés, veufs, salariés ou pensionnés et allant de quelques centaines à plusieurs milliers d’euros d’augmentation sur l’imposition annuelle.

Malgré l’objectif de la convention (et de son avenant) qui est, en soi, sans équivoque, comme le stipule explicitement son titre (la convention vise à «  … éviter les doubles impositions et (à) prévenir l’évasion fiscale en matière d’impôt sur le revenu … »), l’application ou bien l’interprétation de l’administration fiscale française, en ne prenant pas en compte directement les impôts payés au Luxembourg dans le calcul du taux sur les revenus mondiaux, entraine mécaniquement une hausse des revenus imposables et donc parfois une hausse significative du taux d’imposition appliqué sur l’ensemble des revenus du contribuable frontalier (ou du ménage) et par conséquent un prélèvement fiscal plus élevé.

De plus, l’article 22 précise que « l’impôt payé au Luxembourg est calculé sous déduction d’un crédit d’impôt égal au montant de l’impôt payé au Luxembourg, toutefois ce crédit d’impôt ne peut excéder le montant de l’impôt français correspondant à ce revenu ».

Il s’agit donc en quelque sorte d’une double imposition indirecte puisque le revenu pris en compte n’est pas exact, celui-ci prenant en compte des sommes déjà déduites à la source par le Luxembourg qui sont plus élevées que le crédit d’impôt théorique calculé. Ce qui est le cas pour une gamme étendue de revenus compte-tenu des différences de barème d’imposition entre la France et le Luxembourg.

D’autre part, malgré les déclarations de 2019 qui garantissaient que les pensionnés et les veufs ne seraient pas impactés — sachant qu’ils ne peuvent pas modifier leur situation financière — ces derniers voient désormais, eux aussi, l’équilibre financier de leur budget brutalement menacé sans pouvoir changer la situation.

Plus étonnant encore, cette convention a été signée sans qu’une étude d’impact sérieuse n’ait été menée de la part des services fiscaux français.

Le gouvernement français, au regard de l’émoi très important qu’a suscité l’impact négatif de l’application de la convention auprès des frontaliers français, avait finalement décidé de faire marche arrière pour deux ans (années fiscales 2020 et 2021).

Nous rappelons que les 145 000 frontaliers français salariés et pensionnés contribuent grandement à l’économie des régions frontalières dans le Grand Est.

L’OGBL, en tant que premier syndicat luxembourgeois et premier syndicat pour les frontaliers français salariés et pensionnés, souhaite qu’il soit mis fin à l’application de la nouvelle convention, demande une nouvelle méthode plus juste pour mondialiser les revenus des frontaliers français (par exemple : déduire de la déclaration des revenus salariaux et de pensions provenant du Luxembourg, les impôts déjà payés à la source et changer la méthode de mondialisation, en reprenant la méthode de l’exemption comme dans l’ancienne convention en vigueur depuis 1958 pour ne pas recourir à la méthode d’imputation par crédit d’impôt qui revient à un système de double imposition sur des revenus déjà imposés à la source par le Luxembourg).

Ci-dessous, vous trouverez les réponses à notre lettre ouverte envoyée aux 30 candidats qualifiés pour le second tour des législatives 2022 en Meurthe-et-Moselle, Meuse et Moselle (par département et par circonscription) en respectant l’ordre officiel des listes électorales.

 

MEURTHE-ET-MOSELLE (54)
Circonscription Candidat(e)s Nuance Prise de position Documents
1ère circonscription Mme Carole GRANDJEAN ENS  
1ère circonscription M. Nordine JOUIRA NUP  
2ème circonscription M. Emmanuel LACRESSE ENS  
2ème circonscription M. Stéphane HABLOT NUP  
3ème circonscription Mme Martine ETIENNE NUP OUI 54_circo3_6
3ème circonscription M. Xavier PALUSZKIEWICZ ENS OUI 54_circo3_12
4ème circonscription Mme Dominique BILDE RN  
4ème circonscription M. Thibault BAZIN LR  
5ème circonscription M. Philippe MORENVILLIER RN  
5ème circonscription M. Dominique POTIER DVG  
6ème circonscription M. Anthony BOULOGNE RN  
6ème circonscription Mme Caroline FIAT NUP  
MEUSE (55)
1ère circonscription M. Bertrand PANCHER DVD
1ère circonscription Mme Brigitte GAUDINEAU RN
2ème circonscription Mme Anne BOIS ENS OUI 55_circo2_10
2ème circonscription Mme Florence GOULET RN
MOSELLE (57)
1ère circonscription M. Grégoire LALOUX RN
1ère circonscription M. Belkhir BELHADDAD ENS
2ème circonscription Mme Lisa LAHORE NUP
2ème circonscription M. Ludovic MENDES ENS
3ème circonscription Mme Charlotte LEDUC NUP OUI 57_circo3_5
3ème circonscription Mme Françoise GROLET RN
4ème circonscription M. Michel RAMBOUR RN
4ème circonscription M. Fabien DI FILIPPO LR
5ème circonscription Mme Marie-Claude VOINÇON RN
5ème circonscription M. Vincent SEITLINGER LR
6ème circonscription M. Kévin PFEFFER RN OUI 57_circo6_7
6ème circonscription M. Christophe AREND ENS
7ème circonscription Mme Hélène ZANNIER ENS
7ème circonscription M. Alexandre LOUBET RN
8ème circonscription M. Laurent JACOBELLI RN OUI 57_circo8_5
8ème circonscription Mme Céline LEGER NUP
9ème circonscription Mme Brigitte VAÏSSE NUP OUI 57_circo9_1
9ème circonscription Mme Isabelle RAUCH ENS OUI 57_circo9_8
Nuances de Candidats
DXG Divers extrême gauche
NUP Nouvelle union populaire écologique et sociale
RDG Parti radical de gauche
DVG Divers gauche
ECO Écologistes
DIV Divers
REG Régionaliste
ENS Ensemble ! (Majorité présidentielle)
DVC Divers centre
UDI Union des Démocrates et des Indépendants
LR Les Républicains
DVD Divers droite
DSV Droite souverainiste
REC Reconquête !
RN Rassemblement National
DXD Divers extrême droite