Ein neuer Kollektivvertrag für die Beschäftigten von La Boutique du Coiffeur

Der OGBL ist erfreut, die Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags (KV) für die Beschäftigten von La Boutique du Coiffeur, einem auf den Verkauf von Friseurprodukten spezialisierten Betrieb mit rund 40 Beschäftigten, mitteilen zu können.

Dieser neue KV tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Er stellt einen weiteren Schritt zum Schutz und zur Verbesserung der Rechte und der Vergünstigungen der Beschäftigten in diesem Sektor dar.

  • Hier die wichtigsten Punkte des neuen KV:
    Erhöhung des Zuschlags für Sonntagsarbeit auf 90 %, d.h. 20 % über dem gesetzlichen Minimum.
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit – diese Regelung belohnt die Betriebstreue und das Engagement der Beschäftigten.
  • Klärung der Modalitäten für die Erstattung von außergewöhnlichen Fahrtkosten und Parkgebühren – bei außergewöhnlichen Fahrten erstattet der Arbeitgeber die Kosten in Höhe von 0,30 Euro/km und übernimmt zusätzlich die Parkgebühren.
  • Der Kollektivvertrag enthält eine Liste bestimmter Prämien und der Modalitäten ihrer Auszahlung, um die Transparenz der finanziellen Zuwendungen an die Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • Einführung einer Lohntabelle – der Abstand zwischen dem qualifizierten sozialen Mindestlohn und dem Lohn der Filialleiter wird vergrößert, um einen Abstand von 200 Euro zwischen den verschiedenen Lohnniveaus aufrechtzuerhalten.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL,
den 20. Oktober 2023

OGBL gewinnt die Sozialwahlen bei Hilti Luxemburg

Am 26. September 2023 fanden die Sozialwahlen bei Hilti Luxemburg statt, einem Betrieb mit 17 Beschäftigten, der auf den Verkauf von professionellen Werkzeugen an Unternehmen spezialisiert ist. Diese Wahlen waren ein wichtiger Moment für die Firma, da es die ersten Sozialwahlen überhaupt waren.

Der OGBL hat die Wahlen gewonnen und sich somit als stärkste Kraft für die Arbeitnehmer von Hilti Luxemburg positioniert. Dieser Erfolg spiegelt das Engagement des OGBL für die Rechte der Arbeitnehmer und die Demokratie im Betrieb wider.

Diese Sozialwahlen geben den Arbeitnehmern eine direkte Stimme in den betrieblichen Angelegenheiten und zeugen von ihrem Willen gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen und eine effiziente Vertretung am Arbeitsplatz einzutreten.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL,
den 19. Oktober 2023

Endlich ein guter Abschluss für die Arbeitnehmer von Coca-Cola

Mit großer Freude verkündet der OGBL den Sieg für die 70 Arbeitnehmer von Coca-Cola Luxemburg, der das Ergebnis eines beispiellosen kollektiven Einsatzes ist.

Freitag der 13. wäre ein schlechtes Omen! Nicht so für den OGBL, denn am Tag nach der Protestaktion vor dem Sitz von Coca-Cola Luxemburg wurde zwischen dem OGBL und der Direktion eine Grundsatzvereinbarung über die Erneuerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten des Unternehmens unterzeichnet. Diese gute Nachricht ist natürlich kein Zufall, sondern das Ergebnis des Engagements, der Entschlossenheit, des Einsatzes und vor allem der starken Aktionen, die die Gewerkschaft Hand in Hand mit der Personaldelegation des Betriebes vollbracht hat.

Die Unterzeichnung des Zweijahresvertrags, der vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gilt, findet in den nächsten Tagen statt. Die Verbesserungen betreffen vor allem die Erhöhung der Kaufkraft der Beschäftigten des Unternehmens. Nachfolgend die Details:

  • Für 2023
    • 600 Euro als einmalige Prämie für alle Beschäftigten, bestehend aus einem Teil in Form einer Prämie von 350 Euro und einem Teil in Form von Geschenkgutscheinen im Wert von 250 Euro netto.
    • Erhöhung der Prämien für Bereitschaftsdienste um fast 38%.
    • Erhöhung der Prämie für die Pflege der Uniformen um 12,5%.
  • Bis 2024
    • ein zusätzlicher Urlaubstag für jeden Arbeitnehmer, mit Garantien zur Vermeidung einer Absorption im Falle einer Gesetzesänderung.
    • Gewährung eines Geschenkgutscheins in Höhe von 150 Euro netto ab dem 1. Juli 2024.
    • Lohnerhöhung um 1,4 %, davon 0,9 % ab 1. Januar 2024, und Erhöhung der Essenschecks auf 12,20 Euro – unabhängig von der Lohnerhöhung wird die Kaufkraft der Beschäftigten um mehr als 300 Euro netto gestärkt!

Dieser Abschluss ist ein kollektiver Erfolg, denn dank der Bemühungen des OGBL, den Dialog aufrechtzuerhalten und der Stimme der Arbeitnehmer Gehör zu verschaffen, konnte die Gesamtlohnsumme seit Beginn der Verhandlungen verzehnfacht werden – ein großer Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung des Reichtums des Betriebes, dessen Architekten die Arbeitnehmer sind!

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel,
den 16. Oktober 2023

Einen Kollektivvertrag für alle!

Die Beispiele aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und der Gemeinschaftsverpflegung zeigen die Mängel der derzeitigen Gesetzgebung über Kollektivverträge auf – und unterstreichen die Dringlichkeit einer Reform eben dieser Gesetzgebung.

Der Befund ist bitter. Im Handelssektor sind nur 38 % der Arbeitnehmer durch einen Kollektivvertrag abgesichert. Im Horeca-Sektor sind es nur 21 %. Zwei der größten Wirtschaftszweige des Landes sorgen also dafür, dass der Deckungsgrad der Kollektivverträge in Luxemburg erheblich sinkt – er liegt in der Gesamtwirtschaft nur noch bei 59 % und allein im Privatsektor bei 53 %. Kaum einer von zwei Arbeitnehmern, und dies obwohl eine EU-Richtlinie von den europäischen Ländern verlangt, einen Deckungsgrad von 80 % zu erreichen.

„Die Gesetzgebung zu den Kollektivverträgen revidieren“ heißt ein Unterkapitel im Regierungsabkommen der scheidenden Koalition.

„Das Arbeitsrecht spielt eine wichtige Rolle, aber es kann nicht alles regeln“, heißt es dort. „Eine wichtige Rolle kommt den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern im Rahmen von Kollektivverträgen oder branchenübergreifenden Vereinbarungen zu. Die diesbezüglichen Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2003 werden einer Evaluierung unterzogen, deren Ergebnisse dem CPTE im Hinblick auf mögliche Anpassungen unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften, die Kollektivverträgen eine wichtige Rolle zuweisen (,Tarifautonomie’), vorgelegt werden.“

Es muss jedoch festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist. Das Kollektivvertragsgesetz hat sich nicht geändert. Wie kann man also behaupten, ernsthaft alles tun zu wollen, um die von der EU-Richtlinie empfohlenen 80 % zu erreichen?

Ein Blick auf die am wenigsten kollektivvertraglich abgesicherten Sektoren, den Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe, verdeutlicht, wie sehr die derzeitige Gesetzgebung die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften beeinträchtigt und jegliche Bemühungen um eine konsequente Erhöhung des Deckungsgrades behindert.

In diesen beiden Sektoren, in denen der Anteil der Beschäftigten, die den sozialen Mindestlohn verdienen, gleichzeitig am höchsten ist, gibt es derzeit keinen Branchenkollektivvertrag außer dem für den Garagensektor.

Gleichzeitig verweisen die Arbeitgeberverbände dieser Branchen immer wieder auf den Arbeitskräftemangel, mit dem sie angeblich konfrontiert sind. Die Gründe dafür sind in ihren Augen jedoch offensichtlich nicht in unattraktiven Lohn- und Arbeitsbedingungen zu suchen, sondern in der mangelnden Motivation potenzieller Arbeitnehmer sowie in einem zu starren Arbeitszeitgesetz oder einem zu hohen Krankenstand.

Im Horeca-Sektor, der während der sanitären Kkrise – zu Recht und mit Unterstützung des OGBL, der insbesondere einen Plan zum Beschäftigungserhalt unterzeichnete – in großem Umfang von staatlichen Beihilfen profitierte, hat der OGBL Kontakt mit dem Arbeitgeberverband Horesca aufgenommen, um eine offene Diskussion über einen möglichen Branchenkollektivvertrag zu führen.

Während die Föderation Horesca, als es um die Kurzarbeit und die verschiedenen Beihilfen ging, sich mehrmals mit Vertretern des OGBL getroffen und immer auf die Dringlichkeit der Situation hingewiesen hatte, ist ihre Haltung eine ganz andere, wenn es um die Arbeits- und Lohnbedingungen geht: Sie hat sich nicht einmal dazu herabgelassen, auf die verschiedenen Briefe und Anrufe des OGBL zu antworten.

Angesichts dieser Haltung stellt sich ganz konkret die Frage, ob die verschiedenen staatlichen Beihilfen – die, wie wir uns erinnern, mit Steuergeldern bezahlt werden – an die Bedingung eines Kollektivvertrags geknüpft werden sollen.

Eine andere Frage stellt sich im Fall der Gemeinschaftsverpflegung (Catering). Diese Branche, die etwa 5000 Arbeitnehmer beschäftigt und die im Gegensatz zur Reinigung oder Bewachungsdiensten – durchaus vergleichbare Tätigkeiten – keinen Kollektivvertrag hat, hängt direkt von öffentlichen Aufträgen ab, was ihre Tätigkeiten beispielsweise in Schulkantinen, Maison-relais oder auch Betreuungseinrichtungen betrifft.

Der Sektor wird also direkt mit öffentlichen Geldern – einmal mehr vom Steuerzahler – finanziert. Der OGBL versucht seit vielen Jahren, einen sektoriellen Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Catering auszuhandeln, ein Projekt, das immer wieder an der prinzipiellen Blockade der Patronatsseite scheitert.

Ein sektorieller Kollektivvertrag würde nicht nur endlich die Attraktivität dieses Sektors erhöhen – und das hat er auch nötig – , sondern auch die schwierige Frage des Betriebsübergangs in einem Umfeld regeln, in dem der Arbeitgeber nach einer Ausschreibung von einem Tag auf den anderen wechseln kann.

Abgesehen von der Angst vor einem möglichen großen Arbeitskonflikt, der sich langsam ankündigt, haben die Arbeitgeber in diesem Sektor bislang kein “Incentive”, ihre Blockade in den Verhandlungen aufzugeben. Die Unternehmen können weiterhin öffentliche Gelder kassieren, ohne eine Gegenleistung in Form von Arbeitsbedingungen und Löhnen erbringen zu müssen.

In den letzten Jahren hat der OGBL eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um den Deckungsgrad der Kollektivverträge zu erhöhen: So konnte eine Reihe von neuen Kollektivverträgen, insbesondere im Handelssektor, unterzeichnet werden, die in den letzten zwei Jahren über 1.000 zusätzliche Arbeitnehmer abdeckten.

Solange das Kollektivvertragsgesetz nicht geändert wird, solange es keine kollektivvertraglichen Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge gibt, bleiben diese ermutigenden Ergebnisse weit hinter den möglichen Ergebnissen zurück, die mit einer grundlegenden Reform des Gesetzes erzielt werden könnten. Jeder, der die EU-Richtlinie über den Deckungsgrad von Kollektivverträgen ernst nimmt, jeder, der behauptet, ernsthaft etwas für einen höheren Deckungsgrad tun zu wollen, kann dies nicht ignorieren.

Die Direktion von Coca-Cola Luxemburg blockiert weiter

Seit Beginn der Verhandlungen mit dem OGBL und den Personaldelegierten im November 2022 blockiert die Direktion von Coca-Cola Luxemburg weiterhin die Gespräche über die Erneuerung des Kollektivvertrags.

Bereits der Beginn der Verhandlungen war durch mangelnde Transparenz seitens der Direktion gekennzeichnet, die es versäumt hatte, die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens in Luxemburg vorzulegen. Schlimmer noch, sie hatte den Forderungskatalog der Arbeitnehmer völlig ignoriert, indem sie eine einmalige Prämie in lächerlicher Höhe für das Jahr 2023 anbot.

Der Forderungskatalog der Arbeitnehmer sah einen Abschluss über drei Jahre vor, der unter anderem wiederkehrende Lohnerhöhungen beinhaltete. Das war die Hauptforderung. Leider schien die Arbeitgeberseite den in Luxemburg üblichen Sozialdialog von Anfang an zu negieren, indem sie sich weigerte, die Zahlen transparent zu kommunizieren und mit einem Scheitern der Verhandlungen drohte, sollte der OGBL diesen Vorschlag nicht akzeptieren. Ein lächerlicher Vorschlag angesichts der kürzlich veröffentlichten Ergebnisse des Unternehmens: 276 Millionen Euro Ergebnis allein für das Jahr 2022!

Vor diesem Hintergrund war es für den OGBL unvermeidlich, das Scheitern der Verhandlungen festzustellen. Aus diesem Grund hat der OGBL Anfang Juni das Nationale Schlichtungsamt (Office national de Conciliation – ONC) angerufen. In die Enge getrieben, erklärte sich die Coca-Cola-Direktion schließlich bereit, über Lohnerhöhungen zu diskutieren. Das Angebot der Unternehmensleitung blieb jedoch sehr bescheiden und weit entfernt von den Forderungen der Beschäftigten.

Einen symbolischen Euro als Anerkennung für die harte Arbeit der Beschäftigten, die zum Wohlstand des Unternehmens beigetragen haben, anzubieten, ist schlichtweg eine Beleidigung.

Nach Rücksprache mit den Beschäftigten des Unternehmens konnte der OGBL den jüngsten Vorschlag der Coca-Cola-Direktion, die anscheinend kein Interesse an einem Ausweg aus der Sackgasse hat, nur ablehnen.

Vor diesem Hintergrund ist der OGBL bereit, gemeinsam mit den Beschäftigten alle notwendigen gewerkschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die gewerkschaftlichen Aktionen werden in Kürze beginnen.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Handel,
den 25. September 2023

Endlich ein guter Vertrag für die Beschäftigten der Lagardère-Geschäfte am Flughafen!

Der OGBL hat am 27. Juli 2023 mit der Direktion von Lagardère Travel Retail Luxembourg einen neuen Kollektivvertrag für die rund 40 Beschäftigten des Unternehmens unterzeichnet. Lagardère Travel Retail Luxembourg betreibt die Duty Free Shops am Flughafen Luxemburg.

Trotz schwieriger Verhandlungen, die nur langsam zum Abschluss kamen, freut sich der OGBL über die Einigung, die dank der langjährigen Arbeit der Gewerkschaft und der Personaldelegierten des Unternehmens erzielt werden konnte.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2026. Hier die wichtigsten Fortschritte, von denen die Beschäftigten von Lagardère Travel Retail Luxembourg profitieren werden:

  • Erhöhung des Zuschlags für Sonntagsarbeit auf 95 % (statt der im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen 70 %).
  • Einführung einer Gehaltstabelle für die verschiedenen Berufsgruppen, die eine pauschale Erhöhung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Mitarbeiters vorsieht, sowie einen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Stufe nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit für Verkäufer.
  • Verankerung des qualifizierten sozialen Mindestlohns als Einstiegslohn (ein Arbeitnehmer kann also nicht mehr zum unqualifizierten sozialen Mindestlohn eingestellt werden).
  • Aufwertung verschiedener Prämien (zwischen 4% und 9% Erhöhung).
  • Einführung einer monatlichen Pauschalprämie in Form einer Prämie von bis zu 155 Euro.
  • Aufwertung der Pauschalprämie für ehemalige Luxair-Beschäftigte um 8%.
  • Erhöhung des Wertes der Essensschecks auf 10,80 Euro.
  • Gewährung eines Geschenkgutscheins im Wert von 150 Euro für alle Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ein Jahr oder länger im Unternehmen beschäftigt waren.
  • Einführung einer Freistellung von 4 Stunden pro Jahr für Blutspenden.
  • Im Falle einer Verwarnung, eines Verweises, einer Rüge und/oder einer Suspendierung eines/einer Beschäftigten: Verpflichtung des Arbeitgebers, der Personaldelegation eine Kopie zukommen zu lassen.
  • Aufnahme eines Verweises in den Kollektivvertrag auf Artikel L. 211-7 (3) des Arbeitsgesetzes über die Änderung des Arbeitsorganisationsplans (POT) durch den Arbeitgeber, sobald dieser in Kraft getreten ist.
  • Aufnahme in den Kollektivvertrag der Bestimmungen über die Uniformen des Personals und Berücksichtigung der vom Unternehmen vorgenommenen Änderungen.

Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 31. Juli 2023