SEW/OGBL erzielt Fortschritte

Lehrkräfte, die mehr berufliche Weiterbildung absolvieren als per Gesetz vorgeschrieben, sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, mehr als die aktuell 16 vorgesehenen Weiterbildungsstunden in die nächste Referenzperiode übertragen zu können. Das SEW/OGBL forderte Anfang März 2024 in einem Brief an das Unterrichtsministerium eine Abschaffung der Obergrenze von 16 übertragbaren Weiterbildungsstunden in die nächste Referenzperiode. Das Ministerium stimmte während einer Unterredung mit dem SEW/OGBL einer Anhebung der Obergrenze zu.

Während dieser Unterredung forderte das SEW/OGBL des Weiteren eine genauere Definition der Weiterbildungskategorie „Recherche et lecture“, die für Sekundarschulen gilt: Aktuell muss die jeweilige Schulleitung eine Recherchearbeit im Vorfeld genehmigen, damit diese mit maximal 9 Stunden als Weiterbildung anerkannt wird. Dies führte bereits dazu, dass eine Schulleitung einer Lehrkraft eine Recherchearbeit zum Thema der Shoah als Weiterbildung anerkannte, eine andere Schulleitung aber genau die gleiche Recherchearbeit einer anderen Lehrkraft nicht anerkannte. Das SEW/OGBL fordert daher objektive und nachvollziehbare Kriterien: Wie in der „Instruction ministérielle“ vom 22. Juni 2018 festgehalten, soll die Recherchearbeit entweder einem schulinternen Projekt dienen oder von nationalem Interesse sein, des Weiteren muss die geleistete Recherchearbeit überprüfbar sein in Form eines schriftlichen Berichts oder Ergebnisses. Die Zustimmung der Schulleitung soll in Zukunft nicht mehr notwendig sein, wenn diese zwei Kriterien erfüllt sind. Das Unterrichtsministerium versprach dem SEW/OGBL, diese Forderung umzusetzen.

Des Weiteren forderte das SEW/OGBL, dass zusätzliche akademische Diplome, die in Relation mit der Arbeit der jeweiligen Lehrkraft stehen, als Weiterbildung anerkannt werden müssen und wiederholte seine Forderung, dass die entsprechende „Instruction ministérielle“ auch Sprachkurse in den drei administrativen Sprachen berücksichtigen müsse. Solche Sprachkurse werden vor allem von internationalen Lehrkräften absolviert, die laut Gesetz nur eine der drei administrativen Sprachen auf B2-Niveau beherrschen müssen und ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten. Bis dato erhielt das SEW/OGBL nur die mündliche Zusage, dass solche Sprachkurse als Weiterbildung anerkannt werden sollen, zukünftig soll diese Art der Weiterbildung auch gesetzlich verankert werden.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (OGBL/SEW)
am 29. April 2024

Entscheidung zugunsten der Gleichbehandlung von Beamtinnen und Staatsangestellten im Mutterschaftsurlaub

Vor kurzem hat das SEW/OGBL vor dem Verfassungsgericht einen bedeutenden Sieg errungen. Ein Mitglied unserer Gewerkschaft reichte eine Klage gegen den Staat ein, nachdem dieser ihr die Bezahlung ihres Mutterschaftsurlaubs verweigerte, mit der Begründung, dass ein solcher nach einem „Congé sans traitement“ nur dann bezahlt werden könnte, wenn es sich um das zweite oder dritte Kind der Beamtin oder Staatsangestellten handeln würde. Gesetze wie diese zeigen, dass es noch viel zu tun gibt in puncto Gleichberechtigung im Öffentlichen Dienst und dass der Staat seiner Vorbildfunktion in Bezug auf die Gleichberechtigung nicht immer gerecht wird.

Nach dreijährigem Rechtsstreit hat nun das Verfassungsgericht endlich zugunsten des SEW/OGBL entschieden. Die besagte Regelung wurde für nicht gerechtfertigt und verfassungswidrig erklärt und wird abgeschafft werden. Zukünftig soll nun auch der erste Mutterschaftsurlaub nach einem „Congé sans traitement“ innerhalb einer Zweijahresfrist bezahlt werden.

Diese Entscheidung ist ein großer Sieg für die Gleichstellung und den Schutz der Rechte der Arbeitnehmerinnen im Öffentlichen Dienst.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW/OGBL),
am 22. März 2024

SEW/OGBL erzielt Fortschritte in Sachen Versetzungsrecht für Sekundarschullehrer

Eine SEW/OGBL-Delegation hat sich kürzlich mit Vertretern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Kinder (Ministère de l’Education nationale, de la Jeunesse et de l’Enfance – MENJE) zu einem Meinungsaustausch getroffen. Dabei ging es insbesondere um die Versetzungsrechte von Lehkräften in Teilzeit.

Gegenwärtig werden Teilzeitlehrkräfte (z.B. Kollegen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeitszeit einschränken müssen, aber vor allem Frauen, die nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren) gegenüber Vollzeitlehrkräften diskriminiert, wenn sie an eine andere Schule wechseln wollen. Für den SEW/OGBL muss das Dienstalter und nicht die Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden das entscheidende Kriterium sein.

Außerdem fordert der SEW/OGBL, dass die Diskriminierung der Lehrbeauftragten und Erzieher diesbezüglich beseitigt wird.

Die Unterredung mit dem Ministerium hat zu mehreren konkreten Fortschritten geführt.

Wie die Vertreter des Ministeriums mitteilten, wird die Forderung des SEW/OGBL nach einem echten Recht auf Versetzung für Teilzeitlehrkräfte umgesetzt. Es ist dies ein wichtiger Schritt in unserem Einsatz für mehr Gleichberechtigung.

In Zukunft soll der tatsächliche Bedarf an freien Stunden an einer Sekundarschule im Rahmen des Versetzungsverfahrens bekannt gegeben werden, damit sich auch Teilzeitlehrkräfte auf diese Stellen bewerben können. Dabei werden die Forderungen des SEW/OGBL bezüglich der Kriterien so weit wie möglich berücksichtigt: Statut, Dienstalter und Examensnoten werden in Zukunft ausschlaggebend sein, um über die Vergabe der Stelle zu entscheiden, und nicht die Anzahl der Unterrichtsstunden. Das Ministerium kündigte an, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.

Des Weiteren kündigte das Ministerium an, die Forderung des SEW/OGBL nach einem Versetzungsrecht für Lehrbeauftragte und Erzieher befürworten zu wollen. Für diese Gruppe von Lehrkräften wird ein spezielles Versetzungsverfahren ausgearbeitet. Dieses soll der Forderung des SEW/OGBL entsprechen, dass die Chargés in ihrer Schule bleiben können, wenn sie nach 15 oder mehr Dienstjahren das Verfahren zur Verbeamtung durchlaufen.

Einziger Wermutstropfen: Für die Lehrkräfte der Internationalen und Europäischen Schulen ist kein Versetzungsverfahren vorgesehen. Der SEW/OGBL wird an seiner Forderung festhalten, dass auch diese Lehrkräfte ein Versetzungsrecht erhalten müssen, um sich auf freie Stellen an internationalen oder europäischen Schulen des öffentlichen Schulwesens bewerben zu können.

Mitgeteilt von der Sekundarschulabteilung des SEW/OGBL
den 15. März 2024

OGBL teilt seine Sorgen und Beschwerden der neuen Ministerin für Hochschule und Forschung mit

Eine Delegation der SEW/OGBL-Abteilung Hochschule und Forschung, der einzigen in diesem Sektor vertretenen Gewerkschaft, traf sich kürzlich mit der neuen Ministerin für Forschung und Hochschulwesen im Rahmen eines Meinungsaustauschs über den Koalitionsvertrag sowie die Positionen des OGBL. Die OGBL-Delegation, bestehend aus den Tarifsekretären und OGBL-Delegierten der Universität Luxemburg und der öffentlichen Forschungszentren, konzentrierte sich auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Lohnbedingungen des Personals in diesem Sektor

Insbesondere ein entscheidendes Thema ist nicht mehr im neuen Koalitionsvertrag der neuen Regierung enthalten, nämlich der Kampf gegen die Prekarität der Situation der Forscher. Der OGBL ist über diesen Rückschritt besorgt und fragt sich, ob die Regierung wirklich alles daran setzen will, um die Berufe im Hochschulwesen und in der Forschung zu unterstützen. In der Tat befürchtet der OGBL einen zunehmenden Verlust der Attraktivität der luxemburgischen Forschung. Trotz der konsequenten Arbeit des OGBL, die es ermöglicht hat, nunmehr fast das gesamte Personal des öffentlichen Hochschul- und Forschungsbereichs durch Kollektivverträge abzudecken, betont die Gewerkschaft, dass diese Verträge es jedoch nicht ermöglichen, die Lohnlücke zum öffentlichen Dienst oder auch zum Krankenhauspersonal zu schließen, deren Gehaltstabellen in den jeweiligen Kollektivverträgen (FHL und SAS) eine parallele Entwicklung mit denen des öffentlichen Dienstes vorsehen.

Der Spielraum bei den Verhandlungen über die verschiedenen Kollektivverträge im Hochschul- und Forschungssektor wird immer weiter eingeschränkt, da die staatliche Finanzierung nicht an die Inflation angepasst wird. Die Vertreter des Ministeriums betonten in diesem Zusammenhang den Willen der Regierung, ein hohes Investitionsniveau in diesem Sektor aufrechtzuerhalten, und erinnerten daran, dass Luxemburg für internationale Arbeitnehmer, einschließlich Forscher, weiterhin ein sehr attraktives Land ist. Sie schlossen eine Aufwärtskorrektur der Haushaltszuweisungen im Rahmen der nächsten Mehrjahresvereinbarungen nicht aus.

Der OGBL betont jedoch, dass mit dem nach wie vor sehr hohen Anteil an befristeten Verträgen, oft ohne Aussicht auf einen festen Vertrag, und den exorbitanten Wohnungskosten in Luxemburg, internationale Forscher mit einem großen Problem der Prekarität konfrontiert sind. Die Gewerkschaft ermutigt das Ministerium, diese Faktoren zu berücksichtigen, um gegen diese sich verschärfenden Phänomene vorzugehen.

Der OGBL hatte ebenfalls die Gelegenheit, der Ministerin seine beunruhigenden Feststellungen aus der Praxis bezüglich der wachsenden Arbeitsbelastung und des Leistungsdrucks, mit denen die Lehrkräfte, die Forscher und das Unterstützungspersonal konfrontiert sind, zu schildern. Die Vertreter des Ministeriums äußerten ihre Bereitschaft, die Indikatoren des Mehrjahresvertrags zu überarbeiten und dabei den Schwerpunkt auf die nachhaltige sozioökonomische Wirkung der Forschung zu legen und nicht nur auf die Anzahl der verfassten Publikationen oder angemeldeten Patente. Der OGBL, der die Position des Ministeriums begrüßt, erinnerte bei diesem Austausch außerdem daran, dass die Personaldelegationen von den Institutsleitungen im Vorfeld der Verhandlungen über den Mehrjahresvertrag mit dem Ministerium konsultiert werden müssten, da diese Indikatoren einen direkten Einfluss auf die Arbeitsbedingungen des Personals haben.

Der OGBL sprach auch die Frage der Infrastrukturentwicklung an, insbesondere das Fehlen von Hinweisen im Koalitionsvertrag bezüglich der Zusammenlegung des LIH an einem einzigen Standort. Die Vertreter des Ministeriums bestätigten, dass dieses Projekt immer noch in Arbeit sei und bis 2030 realisiert werden soll.

Weitere Anfragen zu wichtigen Themen waren ebenfalls Gegenstand des Treffens, darunter die anhaltenden Einschränkungen beim Zugang zur Telearbeit – das neue europäische Rahmenabkommen wird in diesem Sektor nicht umgesetzt -, die Frage des Status von Forschern ohne Doktortitel an der Universität („R&D specialists“), die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Arbeitsbedingungen oder die Anpassung der Vergütungen für die externen Lehrbeauftratge der Universität, die seit mehr als zehn Jahren nicht an die Inflation angepasst wurden.

Die Unterredung war von einem offenen Dialog geprägt. Der OGBL wartet nun mit Ungeduld auf die Umsetzung der verschiedenen angesprochenen Pisten, und hofft, dass sie den Erwartungen und Bedürfnissen des Personals des Sektors begegnen werden.

 

Mitgeteilt von der SEW/OGBL-Abteilung Hochschule und Forschung,
am 12. Februar 2024

Bedeutende Fortschritte für das Personal des LISER

Nach mehr als einem Jahr langer Verhandlungen unterzeichneten der OGBL, die einzige in der Personaldelegation des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) vertretene Gewerkschaft, und die Direktion der Einrichtung am 22. Januar 2024 die Erneuerung des Kollektivabkommens (accord collectif de travail – kurz ACT), das rund 180 Arbeitnehmer betrifft. Es sei darauf hingewiesen, dass das ACT ein untergeordnetes Abkommen des Rahmenabkommens für öffentliche Forschungszentren ist.

Das neue Abkommen hat eine Laufzeit von drei Jahren (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026) und enthält eine Reihe von wichtigen Verbesserungen:

  • die Erhöhung der Essensschecks von 8,40 EUR auf 10,80 EUR sowie die Entkopplung dieser Schecks von der kollektiven Leistungsprämie, denn die vorherige Vereinbarung sah vor, dass der garantierte Teil dieser Prämie in Form von Essensschecks ausgezahlt wird. Jetzt sind diese beiden Elemente völlig unabhängig voneinander;
  • eine deutliche Erhöhung der Gehälter von Doktoranden ab Januar 2024, die eine Lohnentwicklung vorsieht;
  • die Überprüfung der Laufbahnstruktur und der Gehaltsspannen für die einzelnen Laufbahnen und Besoldungsgruppen, die insbesondere eine Anhebung der potenziell erreichbaren Höchstgehälter für alle Laufbahnen sowie die Zusammenlegung der bisherigen Laufbahnen B1 und B2 zu einer einzigen Laufbahn unter Beachtung des Grundsatzes der Angleichung an die günstigste Spanne vorsieht;
  • eine einmalige Prämie bei Unterzeichnung in Form eines zusätzlichen halben Urlaubstages für das Jahr 2024 sowie die Möglichkeit, diesen halben Tag in den Folgejahren in Abhängigkeit von der Erreichung der kollektiven Leistungsziele des LISER in Anspruch zu nehmen;
  • die Angleichung an den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, der nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit für Angestellte der Besoldungsgruppe 1 der Laufbahngruppe C (Unterstützung der Forschung) garantiert wird;
  • die Bekanntgabe des Gehaltsschemas in den Stellenausschreibungen;
  • die Gewährleistung des Grundsatzes der geschlechtsspezifischen Nichtdiskriminierung in allen Ausschüssen oder Organen des Zentrums;
  • eine Klarstellung der Textes in Bezug auf Telearbeit, Regelungen für Gleitzeit und die Ausschüsse für die Einstufung des Personals in Laufbahnen und Besoldungsgruppen;
  • die Einführung eines Artikels über die Achtung des Rechts auf Abschalten von der Arbeit;
  • die Aufstockung des bisherigen Budgets für nachhaltige Mobilität (M-Pass) von 5.000 auf 6.000 Euro pro Jahr zugunsten einer neuen Politik der sanften Mobilität und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz, die konkrete Aktionen und Maßnahmen vorsieht.

Der OGBL bedankt sich herzlich bei der Belegschaft von LISER für ihre Unterstützung während der Verhandlungen.

Mitgeteilt von der Abteilung Hochschulwesen und Forschung des Syndikats Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL, den 23. Januar 2024

Ein wissenschaftlicher Ansatz, der PISA ignoriert?

Die Veröffentlichung der neuesten Ergebnisse der PISA-Studie hat wieder zu einer Fülle von Analysen und Erklärungen, aber auch zu Anpassungen, Lösungen und neuen Reformen geführt. Während die ersten mittelmäßigen Ergebnisse einen Schock auslösten, werden die neuesten mit zunehmender Gleichgültigkeit von der Öffentlichkeit aufgenommen. Die Lehrer, die an vorderster Front standen, sahen die Verschlechterung der Ergebnisse voraus und sahen resigniert zu, wie sich Reform und Gegenreform abwechselten, ohne das Problem an der Wurzel zu packen.

Der Koalitionsvertrag, der die Bildungspolitik für die nächsten Jahre festlegt, bleibt im neoliberalen Stil und bedient sich einer sehr spezifischen Interpretation der erwähnten wissenschaftlichen Begleitung. Dieser Ansatz ignoriert die Ursachen der PISA-Ergebnisse (oder anderer Studien) und vermeidet es, die richtigen Fragen zu stellen. Andere Länder scheinen einen anderen Weg zu gehen.

In Frankreich hat sich der neue Bildungsminister für eine Rückkehr zu den Grundlagen entschieden: Überarbeitung und Vereinfachung der Lehrpläne in der Grundschule, Labeling der Schulbücher, Wiedereinführung des Sitzenbleibens, Bedingungen für den Übergang in die Mittelschule, Einführung von Leistungsgruppen, Abschaffung der akademischen Korrektur der Abiturnoten – diese Lösungen lesen sich wie eine konservative Wende. Garniert wird das Ganze mit dem Einsatz von KI für leistungsschwache Schüler und einer Reihe anderer Maßnahmen, die zeigen sollen, dass wir uns auf dem Weg ins 21. und nicht zurück ins 19. befinden.

Der französische Minister will das Fordern in der Schule zurück, und diesseits der Grenze sind die luxemburgischen Lehrer ungläubig: Darf man in der Schule überhaupt noch etwas fordern?

Die Académie française definiert “exiger” (fordern) als “Zwang, dem man sich unterwerfen muss” und/oder “das, was ein Individuum, eine Gruppe, eine Gemeinschaft von anderen verlangt oder erwartet”. Das Konzept des Forderns kann also nur funktionieren, wenn es eine Autorität gibt, die das Recht hat, Forderungen zu stellen. In Luxemburg haben die Reformen des letzten Jahrzehnts der Schule diese Autorität nach und nach entzogen.

Unabhängig von den gesellschaftlichen Entwicklungen hat die Politik seit der Reform von 2009 die Grundschullehrer (die historisch gesehen Autoritätspersonen waren) und die Lehrer der Sekundarstufe in “Beamte des öffentlichen Dienstes im Unterrichtswesen” umgewandelt. Aus dieser Managementperspektive ist es einfacher, Veränderungen in einem stark hierarchischen Kontext umzusetzen, der den Beschäftigten, der mit dem Rohmaterial in Berührung kommt, zu einem einfachen Ausführenden degradiert. Auf der Grundlage neoliberaler Organisationstheorien muss sich die Produktion den Wünschen und Vorstellungen der Verbraucher anpassen, wobei dieser Prozess von zahlreichen internen und externen Experten und Audits begleitet wird.

In der luxemburgischen Schule wurden innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Experten, Institutionen und externen Audits eingesetzt, die eine unüberschaubare Anzahl von Evaluationen durchführten (nur die Reform selbst wurde nicht evaluiert). Viele parallele und redundante Konzepte wurden entwickelt und Verbesserungsvorschläge am laufenden Band an die Schulen weitergegeben, ohne dass auf deren mögliche Umsetzung geachtet wurde. Auf der anderen Seite wurde das Recht der Eltern auf Mitbestimmung in vielen Bereichen gesetzlich verankert (Verlängerung des Schulzyklus, Änderung des PDS, CI-Vorschläge, CC-Begleitung, …). Das Zusammenspiel dieser beiden Faktoren führt zu einer völligen Diskreditierung der Experten vor Ort, während ihnen gleichzeitig die volle Verantwortung übertragen wird. Diese gewollte Aushöhlung der Autorität der Schule und des Unterrichts und die auferlegte Permissivität (anstelle des Forderns) stellen ein Risiko für unsere Gesellschaft dar und beginnen sich auch auf die Polizei und die Justiz auszuwirken.

Fordern, Exzellenz, Freude an der Anstrengung, an guter Arbeit, Strenge, Konsequenz, all diese Begriffe (sogar Werte) passen nicht mehr in das Bild der öffentlichen Grundschule oder des öffentlichen Gymnasiums in Luxemburg, wie es von der aktuellen Politik gezeichnet wird.

Für fordernde Eltern, die eine fordernde Schule fordern, bietet die Gründung von “internationalen” öffentlichen Schulen eine scheinbar interessante Alternative, während besser gestellte Eltern auf Privatschulen setzen können, die vom Ministerium unterstützt und oft sogar subventioniert werden.

Jeder gute Lehrer muss seine Schüler fordern, um sie zu Höchstleistungen zu bringen. Die aktuelle Tendenz im luxemburgischen Bildungswesen, das Zusammenleben (koste es, was es wolle) über die Wissensvermittlung (die das Zusammenleben keineswegs ausschließt) zu stellen und gleichzeitig von der Schule zu fordern (!), ihre Effizienz und die Leistungen der Schüler zu steigern, zwingt die Lehrer, die Quadratur des Kreises zu verwirklichen – die Burnout-Welle, die diejenigen überrollt, die sich entschieden haben, mit den Schülern in Kontakt zu bleiben, spricht Bände über die Machbarkeit dieser (unmöglichen) Aufgabe.

Werden wir in Luxemburg auf die Ergebnisse der nächsten Studie warten, um das Lernen wieder in den Mittelpunkt der Schule zu stellen? Oder werden diese Ergebnisse endlich das Ende der öffentlichen Schule einläuten, die aus obskuren Effizienzgründen, hinter denen sich die Monetarisierung der Bildung nach angelsächsischem Vorbild nur schwer verbergen lässt, abgeschafft und privatisiert werden soll?

Der Koalitionsvertrag schweigt sich über die wahren Herausforderungen aus und setzt die Aushöhlung der öffentlichen Schule fort, indem mit Zuckerbrot und Peitsche gearbeitet und der Druck auf die Schule schleichend erhöht wird. Die Schule ist nicht mehr in der Lage, ihren eigentlichen Auftrag zu erfüllen, der allmählich in den Hintergrund gedrängt wird. Die Ablehnung der Autorität in der Schule ist keineswegs ein demokratischer Fortschritt, sondern der Weg in den Autoritarismus – ein Phänomen, für dessen wirksame Bekämpfung ohne Autorität zweifellos wieder die Schule verantwortlich sein wird.

Mitgeteilt vom Syndikat Erziehung und Wissenschaft (SEW) des OGBL,
den 9. Januar 2024