Ein Kollektivvertrag für neimënster

Die Unterzeichnung eines ersten Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer*innen von neimënster garantiert den Fortbestand der sozialen Errungenschaften und bringt zusätzliche Vergünstigungen.

In einem ruhigen Arbeitsklima und im ständigen Bemühen um einen konstruktiven Sozialdialog wurde am 9. Februar 2024 zwischen den Vertretern des OGBL und des Centre Culturel de Rencontre Abbaye Neumünster – kurz neimënster – ein erster Kollektivvertrag unterzeichnet.

Der vom Kulturministerium und vom Regierungsrat gutgeheißene Kollektivvertrag, der für eine Laufzeit von drei Jahren (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026) unterzeichnet wurde, beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

  • Wertsteigerung der Essensschecks von 10,80 € auf 15 € pro Scheck;
  • Anpassung der Gehaltstabelle: Erhöhung der Gehaltsstufen von 0,7% auf 1%, bzw. von 0,5% auf 0,7% je nach Gruppe, mit Neueinstufung der Arbeitnehmer*innen in die nächsthöhere Gehaltsstufe ;
  • rückwirkende Einführung einer Dienstalterszulage:
    • 1000 € für 10 Dienstjahre,
    • 2000 € für 20 Dienstjahre,,
    • 3000 € für 30 Jahre Dienstzeit;
  • Einführung von 2 zusätzlichen Urlaubstagen für Arbeitnehmer*innen ab 60 Jahren;
  • Einführung eines Rechts auf Abschalten.

Die zuvor erworbenen Vorteile, wie z.B. ein 13. Monatsgehalt, Familienzulagen und zusätzlicher altersabhängiger Urlaub, wurden selbstverständlich in den neuen Kollektivvertrag übernommen.

Beide Vertragsparteien begrüßen die erzielte Einigung, die die derzeitigen Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer*innen verbessert und es nëimenster ermöglicht, seine Attraktivität als Arbeitgeber im Bereich der Kultureinrichtungen des Großherzogtums zu steigern.

Mitgeteilt vom OGBL und dem Centre Culturel de Rencontre Abbaye Neumünster am 8. März 2024

Sozialplan bei Techprint SA unterzeichnet

Nach der Ankündigung der endgültigen Schließung der Druckerei Techprint haben sich der OGBL (als einzige Gewerkschaft in der Delegation vertreten), die Personaldelegation und die Unternehmensleitung am 11. Juli 2023 auf die Modalitäten eines Sozialplans geeinigt. Die 1989 gegründete Druckerei Techprint ist in Ehleringen ansässig.

Nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens hatte die Geschäftsleitung am 26. Juni ihre Absicht bestätigt, bis Anfang 2024 22 Arbeitsplätze im Rahmen einer vollständigen Schließung des Unternehmens abzubauen. In den letzten fünf Jahren hatte Techprint mit einer Reihe von strukturellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die größtenteils mit dem Aufkommen der Digitalisierung zusammenhingen und zu einem starken Rückgang der Geschäftstätigkeit führten.

Die Verhandlungen über den Sozialplan für die von der Massenentlassung betroffenen Arbeitnehmer verliefen in einem relativ konstruktiven Klima und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.

Am Ende von sechs Verhandlungssitzungen konnten der OGBL und die Personaldelegation im Rahmen dieses Sozialplans verschiedene Maßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer*innen aushandeln, darunter insbesondere:

  • die Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die Anpassungsvorruhestandsregelung zu beantragen (natürlich vorbehaltlich der Zustimmung der öffentlichen Instanzen).
  • außergesetzliche Abfindungen in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit – die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit der betroffenen Arbeitnehmer*innen liegt bei etwa 20 Jahren.
  • außergesetzliche Abfindungen für den Fall, dass die Beschäftigten während der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden.
  • sowie die Verpflichtung der Unternehmensleitung, Arbeitnehmer*innen, die während der Kündigungsfrist eine neue Stelle finden, unverzüglich freizustellen.

Ebenso wird die Unternehmensleitung von Techprint die notwendigen Schritte unternehmen, damit die Beschäftigten in den Genuss der Wiederbeschäftigungsbeihilfe und der Steuerbefreiung für außertarifliche Abfindungen kommen. Die Unternehmensleitung verpflichtete sich außerdem, den Arbeitnehmer*innen bei den notwendigen Schritten zur Suche nach einer neuen Beschäftigung zu helfen.

Die unterzeichnenden Parteien haben außerdem vereinbart, mit der Association des Maîtres Imprimeurs (AMIL) Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit einer Versetzung/Übernahme bestimmter Arbeitnehmer*innen auf Sektorebene zu erörtern, sowie mit der ADEM bezüglich der Beihilfen und Begleitmaßnahmen, von denen die Arbeitnehmer*innen profitieren könnten.

Der OGBL sowie die Personalvertretung stehen den Arbeitnehmer*innen selbstverständlich weiterhin voll und ganz zur Verfügung, um sie während der gesamten Dauer der Gültigkeit dieses Sozialplans zu begleiten.

Mitgeteilt vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL,
den 11. Juli 2023

Erneuerung des Kollektivvertrags für das Personal der Philharmonie

Die Ende 2021 begonnenen Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrags für die 180 Beschäftigten der öffentlichen Einrichtung Salle de Concerts Grande-Duchesse Joséphine-Charlotte (Philharmonie) konnten erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Direktion der Philharmonie und der OGBL, die einzige in der Personaldelegation vertretene Gewerkschaft, haben kürzlich zwei Zusatzverträge unterzeichnet, die den aktuellen Kollektivvertrag um insgesamt vier Jahre verlängern (vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025) und folgende Verbesserungen für die Musiker des Philharmonieorchesters sowie für das Verwaltungs- und technische Personal vorsehen:

– Für das Jahr 2022:

  • Zahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von 1000 Euro.

– Ab 1. Januar 2023:

  • Pauschale Erhöhung der Gehaltsstufen um 50 Euro (entspricht mehr als 1% der Lohnsumme).
  • Angleichung des Beförderungsmechanismus der Gehaltstabelle des Verwaltungspersonals an den Beförderungsmechanismus der Gehaltstabelle der Musiker (1% statt 0,8% pro Beförderung).
  • Zahlung einer zweiten einmaligen Prämie in Höhe von 1000 Euro.
  • Verbesserung der Bedingungen für die Gewährung der Ruhestandsprämie (alle Beschäftigten zwischen 57 und 64 Jahren können diese Prämie erhalten).
  • Einführung eines Sozialurlaubs von drei Arbeitstagen pro Jahr bei schwerwiegenden Zwischenfällen zu Hause oder in der Familie.

Mitgeteilt vom Syndikat Druck, Medien und Kultur – FLTL des OGBL
am 2. Februar 2023

Erneuerung des Kollektivvertrags bei RTL (CLT-UFA, BCE, RTL Group)

Vor kurzem konnte der OGBL zusammen mit der „Fräi Lëscht“ und dem LCGB einen neuen Kollektivvertrag für die rund 400 MitarbeiterInnen bei RTL aushandeln.

RTL_Convention collective_3Nach langen, aber größtenteils konstruktiven Verhandlungen, die noch zusätzlich durch die Pandemie in Verzug gerieten, konnten die Arbeitnehmervertreter mit der Direktion einen neuen Kollektivvertrag unterschreiben, der die bestehenden Errungenschaften absichert und eine Reihe an Verbesserungen betreffend die Gehalts- und Arbeitsbedingungen beinhaltet.

Besonders hervorzuheben sind folgende Verhandlungsergebnisse:

  • Aufwertung der Gehältertabelle und der bestehenden Gehälter um 1,75%, verteilt auf 3 Jahre
  • Einführung einer neuen an die aktuellen Funktionen angepasste Gehältertabelle
  • Auszahlung von zwei einmaligen Prämien in Höhe von jeweils 1000€ Brutto
  • Erhöhung der Ferien- und Kinderzulage
  • Einführung eines Sozialurlaubs von maximal 48 Stunden pro Jahr
  • 2 zusätzliche Urlaubstage in Zusammenhang mit der Betriebszugehörigkeit
  • Möglichkeit für die Mitarbeiter, ihr 13. Monatsgehalt in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln
  • Einführung eines Zeitsparkontos
  • Festschreibung des Rechts auf Abschaltung außerhalb der Arbeitszeiten
  • Festschreibung der Kriterien betreffend leitende Führungskräfte („cadres supérieurs“)

Der Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und hat eine Laufdauer von 3 Jahren.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Druck Medien und Kultur – FLTL, von der „Fräi Lëscht“ und vom LCGB,
am 14. April 2022

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Kick-off Kampagne Informationszugang und mehr Transparenz mit breitem zivilgesellschaftlichen Bündnis

Auf Initiative der Journalistenvereinigung ALJP hat ein Bündnis aus ALJP, dem Verlegerverband Almi, der Action Solidarité Tiers Monde, dem Conseil de Presse, der Ausländerorganisation Asti, Greenpeace, dem Mouvement Ecologique, der Gewerkschaft OGBL und der Luxemburger Unesco heute den Startschuss gegeben, um mit einer breit angelegten gesellschaftlichen Kampagne einen gesetzlich verbrieften Informationszugang für Journalist/innen sowie mehr Transparenz vom Staat zu fordern.

Journalist/innen fordern ein Informationszugangsrecht seit den Verhandlungen zum Meinungsfreiheitsgesetz von 2004 (!). Nur wenn öffentliche Verwaltungen verpflichtet sind, Medienanfragen unverzüglich zu beantworten und sich Journalist/innen auf dieses Recht berufen können, werden sie der Pflicht, staatliche Institutionen auf die Finger zu schauen, nachkommen können. Anders als die Politik gerne glauben lässt, ist das Auskunftsrecht von Journalist/innen kein Privileg, sondern ein Recht für den Berufsstand.

Seit 15 Jahren wartet die ALJP darauf, dass sich endlich etwas tut. Mehrere Unterredungen mit dem Medienminister, mit den Mitgliedern der Medienkommission der Abgeordnetenkammer und mit Vertretern einzelner Parteien sowie das Einreichen einer juristisch ausgearbeiteten Gesetzesvorlage seitens der ALJP (auf Bitten der erwähnten Medienkommission) blieben erfolglos.

Jetzt reicht es!

Die ALJP ruft deshalb zu einer landesweiten ganzjährigen Kampagne für den Informationszugang für Journalist/innen auf – aber auch für mehr Transparenz. Denn nicht nur Journalist/innen bekommen Steine in den Weg gelegt, wenn sie öffentliche Informationen anfragen. Dasselbe gilt für Bürgerinnen und Bürger, sowie Nichtregierungsorganisationen. Anders als von der Regierung angekündigt, stellt sich das Transparenzgesetz von 2018 als „in der Praxis untauglich“ heraus, so Blanche Weber, Präsidentin des Mouvement Ecologique: „Treffender wäre, es Informationszugangs-verhinderungsgesetz zu nennen.“ So seien beispielsweise nicht „Informationen“ zugänglich, sondern nur Dokumente. Dazwischen liege ein gewaltiger Unterschied. Käme hinzu, dass auch nur „administrative“ Dokumente zugänglich sind, wobei weder im Gesetz selbst noch via Jurisprudenz eindeutig festliege, was unter einem „administrativen Dokument“ zu verstehen sei.  Während die Appellkommission zum Transparenzgesetz beispielsweise das Memorandum of Understanding zwischen Regierung und dem Internetkonzern Google zum Standort Bissen als Verwaltungsdokument einstufte und deshalb einem Auskunftsersuchen des Méco stattgab, sehen das die Verwaltungsrichter in erster Instanz und zweiter Instanz anders. „Müssen wir jetzt mit jedem Dokument vor Gericht gehen, um herauszufinden, ob es ein Verwaltungsdokument ist oder nicht?“, fragte Blanche Weber. Und sogar wenn diese Hürde genommen sei, gebe es noch eine Vielzahl an Ausnahmebestimmungen, die sogar die Vermittlung von „administrativen Dokumenten“ verhindern. Ein Spießrutenlauf!

Greenpeace Luxemburg hat im Rechtsstreit um klimaschädlichen Investitionen des Luxemburger Pensionsfonds FDC auch nur einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass die von Greenpeace angefragten Informationen über klimaschädliche Investitionen des FDC als Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen gelten. Dennoch sei der Minister nicht zuständig, diese Informationen herauszugeben. „Unsere Minister*innen verstecken sich hinter irgendwelchen Ausführungen, um letztendlich keine für die Zivilgesellschaft wichtigen Informationen preiszugeben“, so Greenpeace-Direktor Raymond Aendekerk.

Sergio Ferreira von der Ausländerorganisation Asti erinnerte daran, dass die Regierung seinerzeit angetreten war, um die Fenster weit aufzureißen und mehr Transparenz walten zu lassen. „Davon sehen wir nichts. Auch Konventionen und andere Verträge, die der Staat mit privaten Organisationen abschließt, wie Stiftungen, konventionierte Vereine, müssten verpflichtend offengelegt werden, so Ferreira.

Der Gewerkschaftsbund OGBL monierte die Informationskultur seitens der Regierung ebenfalls. „Wenn es um die Tripartite geht, könnte die Regierung mehr Informationen bereitstellen. Oft sind sie unvollständig“, forderte Pierre Schreiner,, Zentralsekretär des Syndikats Druck, Medien und Kultur. Das Exekutivbüro der Gewerkschaft  unterstützte die Kampagne auch deshalb einstimmig, „weil der Informationszugang zu den grundsätzlichen Handwerkzeugen einer freien Presse gehört“, betonte Schreiner.

Last but not least, unterstrich Michaël Lucas, Generalkoordinator der ASTM, wie schwierig der Zugang zu Informationen etwa zu den wahren Eigentümern hinter Scheinfirmen sei, die in Luxemburg ihren Sitz haben. „Transparenz ist in etwa so wie ein Labyrinth. Man sagt, es existiert ein Ausgang, aber Bürger sind sich selbst überlassen, diesen zu finden“. Im Luxemburger Firmenregister beispielsweise lässt sich nicht nach den Namen der Eigentümer/innen suchen. Transparenz werde von Verwaltungen „meistens reaktiv und nicht proaktiv“ verstanden, so Lucas. Dabei sei es als Instrument unabdingbar: für Journalist/innen geradeso wie für die Zivilgesellschaft, die ein Recht habe, kritisch Informationen analysieren zu können.

Was befürchten die Regierungsparteien, so eine Grundthese, dass sie sowohl der Presse, als auch der Zivilgesellschaft und Bürger*innen ein wirksames Informationsrecht verweigern, das im Ausland gang und gebe ist? Ist nicht gerade in Zeiten der „Fake news“, der Notwendigkeit eines sachlichen Austauschs dieses Recht wichtiger denn je?

Insgesamt unterstützen das Bündnis Informationszugang ins Pressegesetz jetzt sowie für ein echtes Transparenzgesetz elf Organisationen an, als da sind:

  • Association luxembourgeoise des médias d’information
  • Amnesty international Luxembourg
  • Astm
  • Association de soutien aux travailleurs immigrés,
  • Conseil de Presse,
  • European Federation of Journalists
  • Greenpeace,
  • Mouvement écologique,
  • Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg
  • Unesco Lëtzebuerg

Solidarisch mit dem Anliegen erklärt hat sich zudem die nationale Menschenrechtskommission CCDH.

Die Kampagne Informationszugang jetzt / für echte Transparenz! besteht aus mehreren Aktionen und Aktivitäten. 

  • Mit einer Präsenz auf den Netzwerken Twitter und Facebook unter eigenem Logo, die wir mit recherchierten Geschichten und Fakten rund um den erschwerten Informationszugang füttern werden.
  • Außerdem wird es einen Menüpunkt Informationszugang auf unserer vereinseigenen Internetseite journalist.lu geben mit regelmäßigen Updates
  • Dafür deklinieren wir zentrale Gesellschaftsthemen durch, darunter, nur um Beispiele zu nennen, Umwelt und Klima, Landesplanung, Bevölkerungsentwicklung, Parlamentarismus. Die exemplarischen Geschichten werden aufdecken, wie schwer es in diesem Land noch immer ist, an wichtige öffentliche Informationen von Verwaltungen zu kommen, obschon diese den Steuerzahler/innen und der Allgemeinheit verpflichtet sind.
  • Am 3. Mai ist Internationaler Tag der Pressefreiheit. Wir laden alle Partner/innen ein zu einem Protest-Piquet vor der Chamber mit Gang zum Staatsministerium.
  • Des Weiteren ist eine eigene Infokampagne mit unseren Medienpartner/innen geplant. Sie werden einige Geschichten aufgreifen und sollen für Reichweite sorgen.

Die ALJP hofft auf die Unterstützung aller in Luxemburg tätigen Journalist/innen und Medienunternehmen. Und sagt heute schon einmal Danke dafür!

Für weitere Informationen stehen folgende ALJP-Vorstandsmitglieder zur Verfügung:

Gerne vermitteln wir auch die jeweiligen Ansprechpartner/innen der Unterstützerorganisationen.

Ines Kurschat, Präsidentin                     (Tel.: 621 425 445)

Luc Caregari, Vize-Präsident                  (Tel.: 691 924 106)
Roger Infalt, Generalsekretär                (Tel.: 691 161 525)

L’OGBL et l’AMIL signent le premier Plan de Maintien dans l’Emploi sectoriel au Luxembourg

Le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL et l’AMIL (Association des Maîtres Imprimeurs du Grand-Duché de Luxembourg) viennent de signer un plan de maintien dans l’emploi sectoriel, ce qui représente une nouveauté au Luxembourg. En effet, les plans signés jusqu’à présent avaient un champ d’application limité à une entreprise ou à un groupe d’entreprises.

Sous réserve de l’approbation par les instances officielles, le champ d’application visé par ce plan sectoriel comprend tous les ateliers de composition, imprimeries, ateliers de reliure et de reproduction établis légalement de façon indépendante au Grand-Duché de Luxembourg, ainsi que tous les salariés employés dans ces établissements. Par conséquent, toutes ces entreprises auront la possibilité de pouvoir mettre en placer les mesures prévues dans ce plan de maintien dans l’emploi.

L’apparition de la pandémie COVID-19 a fortement frappé le secteur en restructuration et les partenaires sociaux sont conscients de la situation économique et financière de nombreuses entreprises qui devient alarmante pendant que l’incertitude se maintient et se développe dans le secteur. Une planification des activités n’est pas réalisable pour beaucoup d’entreprises, ni à court, ni à long terme, due à la persistance de la pandémie.

Ainsi, l’OGBL et l’AMIL se sont mis d’accord sur plusieurs mesures afin de prévenir par tout moyen des licenciements ou la fermeture d’établissements, dont notamment:

  • Chômage partiel adapté au secteur considéré par les partenaires sociaux comme vulnérable
  • Admission à la préretraite-ajustement
  • Prêt temporaire de main-d’œuvre
  • Dispositions pour une formation professionnelle continue ou qualifiante

Ce plan de maintien dans l’emploi sectoriel est conclu pour une durée de 4 mois. Sous réserve de son homologation, il prendra effet au 1er septembre 2020 et se terminera au 31 décembre 2020.

Une commission (OGBL – AMIL) de suivi de ce plan sera créée. Elle permettra de suivre périodiquement les évolutions de ces actions et l’impact qu’elles ont sur le personnel.

Communiqué par le syndicat Imprimeries, Médias et Culture – FLTL de l’OGBL
le 26 août 2020