Der OGBL wehrt sich gegen jegliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Taxisektor!

Weniger als zwei Monate nachdem Uber seine Partnerschaft mit Webtaxi bekannt gegeben hat, kündigt ein zweiter multinationaler Plattformkonzern seinen Einzug in Luxemburg an. Wie Uber ist auch Bolt für seine Sozialdumping- und Scheinselbständigkeitspraktiken bekannt.

Bolt behauptet, bereits mit Fahrern in Kontakt zu stehen, und wird sicherlich nicht die Absicht haben, sich unter strikter Einhaltung des luxemburgischen Arbeitsrechts und des Kollektivvertrags für den Taxisektor niederzulassen.

 

Diese Ankündigung ist sicherlich auch das Ergebnis der Ankunft von Uber, die von der liberal-konservativen Regierung und der Mobilitätsministerin offen bejubelt wurde.

Der OGBL fordert die Regierung auf, den Arbeitsbedingungen Priorität einzuräumen, anstatt den multinationalen Plattformkonzerne den roten Teppich auszurollen! Wir brauchen keine Ansiedlung von Sozialdumpingbetrieben!

Bei dieser Gelegenheit möchte der OGBL seine Forderungen für alle Transportplattformen in Erinnerung rufen:

  • Die sofortige Einführung des Gesetzesvorschlags bezüglich der Arbeit, die über eine digitale Plattform geleistet wird, der von der Arbeitnehmerkammer ausgearbeitet wurde. Dies würde den Arbeitnehmern der Plattformen, die im Kollektivvertrag vorgesehenen Lohn, Urlaub und soziale Sicherheit, garantieren.
  • Mehr Kontrollen in den Unternehmen.
  • Einführung neuer Sanktionen bis hin zum Verlust der Lizenz für Unternehmen bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht und den Tarifvertrag.

 

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport & Schifffahrt/ACAL,
am 28. Juni 2024

Der OGBL fordert Garantien für die Arbeiter

Das multinationale Plattformunternehmen Uber kündigte an, dass es eine Partnerschaft mit dem luxemburgischen Taxiunternehmen Webtaxi eingehen wird, um seine Dienste in Luxemburg einzuführen.

Uber stand in den letzten Jahren im Mittelpunkt zahlreicher Kontroversen, in denen Scheinselbstständige beschäftigt wurden, um die Mindestlöhne und Sozialversicherungsbeiträge in den Ländern, in denen sie sich niedergelassen hat, zu umgehen. In den meisten Ländern, in denen sich Uber niedergelassen hat, hat die Plattform auch mit unlauteren Wettbewerbspraktiken zur Erosion des Taxisektors beigetragen, indem sie unlautere Wettbewerbspraktiken anwandte und beispielsweise die Preise so niedrig ansetzte, dass sie in Wirklichkeit einen Verlustverkauf darstellten, und sie dann wieder erhöhte, nachdem sie de facto ein Monopol implementieren konnten.

Selbst das große Versprechen von Uber, die Preise zu senken, war in den betreffenden Ländern eine Lüge, während den Fahrern gleichzeitig entsetzliche Arbeitsbedingungen geboten wurden.

In Luxemburg kündigte Uber an, die nationalen Gesetze einhalten zu wollen, indem es ausschließlich Personen mit Taxifahrerkarte beschäftigen würde.

Dies schließt jedoch die Beschäftigung von Scheinselbstständigen noch nicht ausdrücklich aus.

Die Ankunft eines multinationalen Unternehmens, das für seine Sozialdumpingpraktiken bekannt ist, in einem Sektor, in dem bereits jetzt viele Akteure das Arbeitsrecht und den Kollektivvertrag des Sektors nicht einhalten, gibt weiterhin Anlass zur Sorge. Dies umso mehr mit einer liberalen Mobilitätsministerin, die die Ankunft von Uber bereits im Voraus begrüßt.

Für den OGBL bleibt Uber, trotz all seiner Versprechungen, ein Unternehmen, das wie kein anderes vor allem für Sozialdumping steht.

Der OGBL fordert daher intensivere Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialdumpings im Bereich Taxi und Mietwagen mit Fahrer, insbesondere :

  • Mehr Kontrollen in den Betrieben
  • Die Einführung neuer Sanktionen, bis hin zum Verlust der Lizenz für das Unternehmen, bei Nichteinhaltung des Arbeitsrechts und des Kollektivvertrags
  • Sofortige Einführung des von der Arbeitnehmerkammer ausgearbeiteten Gesetzesvorschlags zur Arbeit, die über eine Plattform vermittelt wird, um Plattformarbeitern den Zugang zum kollektivvertraglichen Lohn, zu Urlaub und zur Sozialversicherung zu garantieren

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport & Schifffahrt/ACAL
am 6. Mai 2024

OGBL fordert die Aufrechterhaltung der Fabrikbuslinien für Goodyear

Der OGBL gehörte der vom Mobilitätsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe an, weigerte sich jedoch, sein Einverständnis zur Streichung dieser Linien zu geben.

Per Pressemitteilung gaben das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten, der LCGB und die FEDIL bekannt, dass sie ihr Einverständnis zur Streichung von rund zehn Buslinien geben, die bislang die Fabriken rund um Colmar-Berg, darunter insbesondere die Goodyear-Standorte, bedienten.

Der OGBL gehörte der vom Mobilitätsministerium eingesetzten Arbeitsgruppe an, weigerte sich jedoch, sein Einverständnis zur Streichung dieser Linien zu geben. Der OGBL fordert nämlich nicht nur die Beibehaltung der Linien, sondern auch eine Aufstockung, um mehr Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, mit dem öffentlichen Transport zum Arbeitsplatz zu gelangen, insbesondere im Hinblick auf den für das nächste Jahr geplanten Umzug der Firma Rotarex von Lintgen nach Roost, der die Zahl der Arbeitnehmer, die in diese Zone fahren müssen, von 900 auf 1.000 erhöhen wird.

Die Entscheidung des Ministeriums ist umso unverständlicher, als die Busse im August 2023 durch siebensitzige Kleintransporter ersetzt wurden, was bereits zu Einsparungen geführt hat.

Die Einstellung dieser Buslinien wird dazu führen, dass eine Reihe von Arbeitnehmern gezwungen sein werden, mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit zu fahren. Eine Situation, die für die Arbeitnehmer nicht ohne Schwierigkeiten sein wird, denn nicht nur sind die Parkplätze von Goodyear oft schon überfüllt, sondern auch der Benzinverbrauch, dem sie nicht entgehen können, wird natürlich zusätzliche Kosten für die Arbeitnehmer verursachen.

Laut den Informationen, die dem OGBL vorliegen, soll die Streichung der Buslinien keinen Arbeitsplatzverlust bei den Busfahrern mit sich bringen, aber der OGBL bleibt diesbezüglich sehr wachsam.

Der neue Kollektivvertrag im Bussektor ist endlich unterzeichnet!

Nach langen Verhandlungen und anschließenden Verzögerungen durch die Regierung, die das Budget der staatlichen Ausschreibungen anfangs nicht zum 1. Januar anpassen wollte, konnte der neue Kollektivvertrag zwischen OGBL und LCGB und der Unternehmensvertretung FLEAA schließlich am 9. Februar rückwirkend auf den 1. Januar 2024 und mit einer Laufzeit von 3 Jahren unterzeichnet werden.

Der neue Kollektivvertrag sieht u.a. folgende Verbesserungen für das mobile Personal vor:

  • ein 13. Monatsgehalt, das monatlich ausgezahlt wird, also jeden Monat 1/12 des Gehalts als Lohnergänzung
  • Essensgutscheine in Höhe von 10,80 € für jede Schichtzeit (Amplitude) von mindestens 6 Stunden für Bus- und Minibusfahrer
  • 4 Tage zusätzlicher Jahresurlaub
  • die Erhöhung der Gehaltstabelle für Fahrer mit D1-Führerschein um 500 €
  • für Busfahrer: eine Prämie von 80 € für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage in einem Bezugszeitraum von 4 Monaten übersteigt
  • sofortige Zahlung der Prämie von 80 € bei mehr als 5 zusätzlichen Arbeitstagen

Diese Fortschritte sind teils historisch und werden vom OGBL auch zu 100% unterstützt.

Zugleich wurden aber von der FLEAA und mit Unterstützung der aktuellen Mehrheitsgewerkschaft im Bussektor, dem LCGB, kurz vor Unterschrift noch Passagen im Text abgeändert, die Verschlechterungen im Kollektivvertrag bedeuten und nicht im Grundsatzabkommen vereinbart waren. Gegen diese Verschlechterungen hat der OGBL sich von Anfang an gewehrt und darauf gepocht, dass das Grundsatzabkommen 1:1 umgesetzt werden muss.

  • Nur noch zwei zusätzliche Urlaubstage nach 25 Jahren Dienstzeit im Unternehmen, anstatt wie bisher nach 23 Jahren 2 Tage und nach 30 Jahren 1 Tag (Art. 9.2.1.).
  • Abänderung von Artikel 2, der ursprünglich vorsah, dass die Ausnahmeregelung für Teilzeitbeschäftigte bezüglich der zusätzlich verrechneten Arbeitsstunde bei Amplituden von weniger als 6 Stunden nur dann gilt, wenn sie explizit im Arbeitsvertrag festgehalten wird; von nun an gilt die Ausnahme automatisch für alle Teilzeitbeschäftigten.
  • Artikel 16.2. zur Erstellung von Arbeitsplänen enthält nun gar keine Referenz mehr auf konkrete Zeitvorgaben (bisher: 48 Stunden).

Patronat und LCGB, der derzeit über eine knappe Mehrheit im Sektor verfügt, waren sich aber schon einig und wollten diese Passagen nicht revidieren. Eine geeinte Gewerkschaftsfront hätte dies verhindern können.

Vor vollendete Tatsachen gestellt und damit der Kollektivvertrag ohne weitere Verzögerung in Kraft treten kann und die Fahrer endlich von ihrem längst überfälligen 13. Monatsgehalt, Essensgutscheinen und zusätzlichen Urlaubstagen profitieren können, hat der OGBL trotzdem den Kollektivvertrag mitunterzeichnet.

Gerade solche Vorfälle zeigen, wie wichtig ein starker OGBL auch im Bussektor ist, der in den letzten Jahren mehrfach schon unter Beweis gestellt hat, dass er gewillt ist, für die Rechte aller Arbeitnehmer einzustehen, auch wenn andere schon längst nachgeben.

Mitgeteilt vom OGBL-Syndikat Straßentransport & Schifffahrt/ACAL,
am 9. Februar 2023

Der Kollektivvertrag der Arbeitnehmer im privaten Bussektor wird rückwirkend auf den 1. Januar 2024 angewendet

In Anwesenheit der Präsidenten des OGBL und des LCGB fand am 5. Februar 2024 eine Sitzung mit der FLEAA, der Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten und dem Finanzminister im Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten statt, um die Finanzierung des neuen Kollektivvertrags für den Bussektor zu klären.

Bei dieser Unterredung bestanden die Gewerkschaften darauf und erinnerten daran, dass am 14. September 2023 eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet worden war, um den Kollektivvertrag am 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

Zur Erinnerung: Die Verhandlungen führten unter anderem zu folgenden Verbesserungen:

  • ein 13. Monatsgehalt, das monatlich für das gesamte Fahrpersonal gezahlt wird, also jeden Monat 1/12 des Gehalts als Lohnergänzung
  • Essensgutscheine in Höhe von 10,80 € für jede Schichtzeit (Amplitude) von mindestens 6 Stunden für Bus- und Minibusfahrer
  • 4 Tage zusätzlicher Jahresurlaub
  • eine Prämie von 80 € für jeden Arbeitstag, der die Anzahl der normalen Arbeitstage in einem Bezugszeitraum von 4 Monaten übersteigt
  • direkte Zahlung der Prämie von 80 €, wenn sich am Monatsende mehr als 5 zusätzliche Arbeitstage ansammeln
  • die direkte Bezahlung von Überstunden, die 10% der monatlichen Arbeitszeit während eines Bezugszeitraums von 4 Monaten überschreiten
  • die Erhöhung der Gehaltstabelle für Fahrer mit D1-Führerschein um 500 € ab dem 1. Januar 2024

Bei dem Treffen vom 5. Februar 2024 bestätigten die Minister ihre Zusage, die ausgehandelten Verbesserungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

Dies wird am 7. Februar 2024 beim nächsten Regierungsrat endgültig bestätigt werden. Folglich kann der Kollektivvertrag am 9. Februar 2024 unterzeichnet werden, und die Beschäftigten des Sektors können dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 von den ausgehandelten Vorteilen profitieren.

Für den OGBL ist der neue Kollektivvertrag ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der täglichen Arbeit der Fahrer in den Busunternehmen!

Mitgeteilt am 5. Februar 2024

Die Unterzeichnung des Kollektivvertrags ziehtsich hin!

Am 14. September schlossen die unterzeichnenden Gewerkschaften und die Arbeitgebervertreter des privaten Bussektors eine Grundsatzvereinbarung über die Erneuerung des sektoralen Kollektivvertrags. In den darauffolgenden Monaten wurden die Texte des neuen Kollektivvertrags ausgearbeitet und fertiggestellt. Der Kollektivvertrag ist also im Prinzip unterschriftsreif.

Die Unterzeichnerparteien des Kollektivvertrags warten jedoch noch immerauf die Rückmeldung des Mobilitätsministeriums. In der Grundsatzvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ist jedoch klar festgelegt, dass der neue Vertrag ab dem 1. Januar 2024, also auch rückwirkend, in Kraft treten wird.

Angesichts der Dringlichkeit der Angelegenheit nahm der OGBL daher Kontakt mit dem Arbeitgeberverband auf und forderte die schnellstmögliche Unterzeichnung und Umsetzung des erneuerten Kollektivvertrags. Eine Kopie wurde auch an das Ministerium geschickt.

Der OGBL erwartet von den politischen Verantwortlichen eine schnelle Reaktion, um die Arbeitsbedingungen im Sektor verbessern zu können. Jede weitere Verzögerung aufgrund politischer Trägheit stellt das luxemburgische Sozialmodell in Frage. Dieser Kollektivvertrag muss noch im Januar unterzeichnet werden!

Der OGBL und seine Delegierten werden Ihnen weiterhin zur Verfügung stehenund Sie über jede neue Entwicklung in diesem Dossier informieren.

Veröffentlicht am 12. Januar 2024