Einführung eines sektoriellen Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer im Garagensektor

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Am 17. Dezember 2014 wurde in den Verhandlungen zur Einführung des ersten sektoriellen Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer im Garagensektor zwischen den vertragsschließenden Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits, und den Patronatsvertretern von ADAL und FEGARLUX andererseits, ein Abkommen gefunden. Unter das Abkommen fallen etwa 250 Betriebe im Garagensektor.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen in einem guten sozialpartnerschaftlichen Klima mit den Patronatsverbänden ADAL und FEGARLUX ist es den Gewerkschaften gelungen, einen einheitlichen Kollektivvertrag für das gesamte Personal im Garagensektor einzuführen. Außerdem haben die Parteien sich dazu verpflichtet die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen und den Kollektivvertrag auf Französisch übersetzen zu lassen.

Die Dauer des Kollektivvertrags beträgt 24 Monate, vom 1. Dezember 2014 bis zum 1. Dezember 2016 und sieht folgende Verbesserungen im Vergleich zum Gesetz vor:

  • Eine Gratifikation von 300€, die an alle Arbeitnehmer im Monat Dezember ausgezahlt wird.
  • Sozialurlaub von zwölf Stunden stehen dem Arbeitnehmer zur Verfügung, und zwar in folgenden Fällen;
    Fall oder Fälle die in direktem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen: gerichtliche Vorladungen (persönliche Verfahren); Examina im Rahmen von Studien auf privater Basis;
    außergewöhnliche private Situationen (z.B.: Feuer, Hochwasser oder sonstige Katastrophen im Zusammenhang mit dem festen Wohnsitz des Antragstellers).
    Fall oder Fälle im Zusammenhang mit einer der Personen, die dem Haushalt des Arbeitnehmers angehören (Ehepartner, in freier Lebensgemeinschaft lebender Partner, Elternteil, sowie Kinder) und für die die Unterstützung des Arbeitnehmers unentbehrlich ist, im Zusammenhang mit einer außergewöhnlichen und spezifischen Situation: Pflege und Unterstützung in Fällen von Krankheit oder Unfall;
    Arztbesuche sowie spezifische medizinische oder therapeutische Angelegenheiten;
    Probleme im Zusammenhang mit dem Schulverhalten eines Kindes (medizinische, psycho-pädagogische Probleme und Interventionen).
  • Vorzeitiger Ruhestand – „Préretraite Solidarité“
  • Urlaub für berufliche Weiterbildung
  • Für während der Arbeitszeit notwendige ärztliche Konsultationen kann der Arbeitnehmer bis zu acht Stunden jährlich, unter Fortzahlung seines Lohnes von der Arbeit freigestellt werden;
  • Unter anderem sieht der Kollektivvertrag eine Lohntabelle vor, die den spezifischen Berufen Rechnung trägt. CATP respektive DAP; CCM respektive CCP; CITP; Technicien en Mécanique; Meisterbrief der einen Aufschlag von 8% auf den tariflichen Gesellenlohn vorsieht; und die unqualifizierten Arbeitnehmer.
    Es ist uns aber leider nicht gelungen, alle Arbeitnehmer in die Lohntabelle zu integrieren, wie zum Beispiel die administrativen Arbeitnehmer, die Autoverkäufer, die größtenteils auf Provisionsbasis bezahlt werden, was eine Herausforderung bleibt für die nächsten Verhandlungen mit den Patronatsverbänden.
  • Jeder Arbeitnehmer hat aufgrund des vorliegenden Kollektivvertrags zuzüglich zum gesetzlichen Urlaub Anrecht auf einen zusätzlichen, bezahlten Urlaubstag, das heißt 26 Tage.
  • Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Urlaubstag für alle Arbeitnehmer mit wenigstens 20 vollen und ununterbrochenen Betriebszugehörigkeitsjahren gewährt.

Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht unter Lehrvertrag stehen erhalten mindestens:

  • Alter 15-16 Jahre: 75% des entsprechenden Tariflohnes
  • Alter 16-17 Jahre: 80% des entsprechenden Tariflohnes
  • Alter 17-18 Jahre: 90% des entsprechenden Tariflohnes
  • Als Referenz gilt die Tariflohnklasse NQ.
  • Arbeitnehmer, die in Bereichen arbeiten, wo dies notwendig ist, erhalten ein Paar Sicherheitsschuhe gratis. Das Tragen der Sicherheitsschuhe ist obligatorisch.
  • Die notwendige professionelle Seife wird den Arbeitnehmern gratis vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.