Am 17. Dezember 2014 wurde in den Verhandlungen zur Einführung des ersten sektoriellen Kollektivvertrags für alle Arbeitnehmer im Garagensektor zwischen den vertragsschließenden Gewerkschaften OGBL und LCGB einerseits, und den Patronatsvertretern von ADAL und FEGARLUX andererseits, ein Abkommen gefunden. Unter das Abkommen fallen etwa 250 Betriebe im Garagensektor.
Nach langen und schwierigen Verhandlungen in einem guten sozialpartnerschaftlichen Klima mit den Patronatsverbänden ADAL und FEGARLUX ist es den Gewerkschaften gelungen, einen einheitlichen Kollektivvertrag für das gesamte Personal im Garagensektor einzuführen. Außerdem haben die Parteien sich dazu verpflichtet die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen und den Kollektivvertrag auf Französisch übersetzen zu lassen.
Die Dauer des Kollektivvertrags beträgt 24 Monate, vom 1. Dezember 2014 bis zum 1. Dezember 2016 und sieht folgende Verbesserungen im Vergleich zum Gesetz vor:
Jugendliche unter 18 Jahren, die nicht unter Lehrvertrag stehen erhalten mindestens:
Alter 15-16 Jahre: 75% des entsprechenden Tariflohnes Alter 16-17 Jahre: 80% des entsprechenden Tariflohnes Alter 17-18 Jahre: 90% des entsprechenden Tariflohnes Als Referenz gilt die Tariflohnklasse NQ.
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